Korbach(nh).Die Verletzung des Haushaltsrechts bei der Beurteilung der Grundsteuer B-Problematik sowie der Aufstellung und Abwicklung der Wirtschaftspläne des beim Landkreis für die Liegenschaften zuständigen Eigenbetriebs Gebäudemanagement führen nun dazu, dass millionenschwere Zahlungen von Landkreis an fast alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden geleistet werden müssen. Zu verantworten haben das Landrat Dr. Reinhard Kubat(SPD) und ein Stück weit auch Erster Kreisbeigeordneter Deutschendorf(Grüne), erklärt der Vorsitzende der CDU- Kreistagsfraktion Karl-Friedrich Frese.
Kurz bevor die Zahlungen nach im Grunde genommen jahrelanger Verschleppung und Verzögerung durch die Kreisspitze letztendlich getätigt werden müssen, weil die Städte und Gemeinden anstelle des dafür zuständigen Landkreises eine Klärung der Sach- und Rechtslage herbeigeführt hätten, sei es mehr als schäbig, die Verantwortung auf längst vergangene Zeiten lenken zu wollen. „Dabei hat sich Herr Deutschendorf sicher besonders schwer getan, schließlich stimmten die Grünen im Jahr 2003 dem Sale-and-lease-back-Geschäft zu, so Armin Schwarz, der CDU-Kreisvorsitzende und im Kreistag tätige Landtagsabgeordnete.
„Es bleibt dem Landrat und dem Ersten Kreisbeigeordneten unbenommen, vermeintliche Versäumnisse der Vergangenheit anzuprangern“, meint Dr. Eckhard Drebes, Mitglied der CDU-Fraktion aus Korbach, „dringlicher wäre es jedoch, die eigenen Versäumnisse in dieser Angelegenheit offenzulegen“. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Landkreis nunmehr seit Jahren, während der Amtszeit der „neuen“ Kreisspitze und der „neuen“ Kreistagsmehrheit, einen Zahlungsaufschub für die Grundsteuer durch Aussetzung der Vollziehung aufrechterhalte, meint Drebes. Obwohl das Zinsniveau sich derzeit auf einem historischen Tiefpunkt befinde, „leiste“ sich der Landkreis noch immer einen Zahlungsaufschub (Aussetzung der Vollziehung), der kraft Gesetzes mit 6 % pro Jahr zu verzinsen sei. Nach entsprechender rechtlicher Prüfung hätte eine sofortige Zahlung der Grundsteuerverbindlichkeiten unter dem Vorbehalt der Rückforderung, mit ca. 2 % pro Jahr kreditfinanziert, vermutlich einen Zinsvorteil von immerhin ca. 4 %-Punkten je Jahr zur Folge gehabt. Bei einer Grundsteuerschuld von mehreren Millionen Euro und einer Laufzeit von einigen Jahren sei nicht auszuschließen, dass durch diese unprofessionelle Vorgehensweise dem Landkreis ein Zinsmehraufwand, also ein Vermögensschaden, von mehreren hundertausend Euro entstanden sei, so Drebes weiter. Genaue Zahlen lägen seiner Fraktion nicht vor, seien aber noch aufzuklären.
Der Kreisspitze und der Rot-Grünen, von den Linken gestützten Regierungskoalition im Kreistag müsse in dem Zusammenhang auch hausaltrechtliches Versagen auf ganzer Linie vorgeworfen werden, erklärt Fraktionsvorsitzender Karl-Friedrich Frese. Bekanntlich werden aus dem Kreishaushalt in jedem Jahr Zahlungen von mehr als 20 Mio. € (!) an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement geleistet, damit dieser die Schulen und wenigen anderen kreiseigenen Gebäude unterhalten und bewirtschaften kann. Das Geld für die Schulen kommt in vollem Umfang aus den von den Städten und Gemeinden zu zahlenden Schulumlagen. Zahlungen also, unter denen die nicht auf Lorbeeren gebetteten Stadt- und Gemeindekassen ächzen. „Und wenn sich nun herausstellt, dass das Gebäudemanagement über bisher nicht ausreichend kommunizierte Gewinnvorträge von mehr als 3,4 Mio. € verfügt, dann ist das bemerkenswert.“ Über Jahre sind den 22 kreisangehörigen Kommunen Umlagen festgesetzt worden, die man gar nicht benötigt hat, so Frese weiter. Dem Landkreis fehle offenbar völlig der Blick für das Gesamte, für haushalts- und finanzpolitisches Denken im Sinne des „Gesamtkonzerns Landkreis Waldeck-Frankenberg“. Das sei der eigentliche Scherbenhaufen, vor dem man nun stehe. Und hinzu komme der erhebliche Vertrauensverlust im Verhältnis zu den Städten und Gemeinden. Mindestens die Kreisspitze offenbare erhebliche Defizite beim Umgang mit den Kreisfinanzen.
Zusammenfassend beurteilt die CDU-Kreistagsfraktion die Entscheidungen des Jahres 2003 zum zeitlich begrenzten Verkauf kreiseigener Gebäude, deren folgender Anmietung und dem inzwischen vorgenommenen geplanten Rückkauf in Kenntnis der Grundsteuer B-Frage nach wie vor als Erfolg:
Der seinerzeit erzielte Barvorteil von knapp 7 Mio. € war die wichtige Initialzündung für ein gewaltiges Schulbauprogramm in Waldeck-Frankenberg, dass dem Landkreis heute im demografischen Wandel einen nicht hoch genug anzusiedelnden Standortvorteil einbringt.
Hinzu kommen Mittel aus eingesparten Zinsen, die zu zahlen gewesen wären, wenn die Verkaufserlöse für die Kreisgebäude nicht zur Verfügung gestanden hätten, gleichwohl aber in die Schulen hätte investiert werden müssen, selbst wenn nicht in der gewaltigen Größenordnung.
Selbst wenn nun Grundsteuer B zu zahlen ist, bleibt der finanzielle Vorteil – zu großen Teilen beim Landkreis und zu einem kleineren Teil in den Stadt- und Gemeindekassen. Aber der ideelle Gewinn durch neue Schulen und die steuerlichen Effekte bleiben in der kommunalen Familie Waldeck-Frankenbergs.
Die CDU-Kreistagsfraktion habe seit Jahren bei den Haushalts- und Jahresabschlussberatungen darauf hingewiesen, dass die Rechtsposition der Kreisspitze falsch sei, eine Grundsteuerpflicht bestehe nicht. Man habe das ganz einfach ignoriert oder in Person des Vorsitzenden des Finanzausschusses des Kreistages Bürgermeister a.D. Plünnecke sogar noch belächelt, ergänzte Fraktionsvorsitzender Frese. Nun entfallen von den auf 6,2 Mio. € bezifferten Grundsteuererstattungen allein 1,2 Mio. € auf die gesetzlichen Nachzahlungszinsen. Sofortiges Handeln hättge hier zu einer weit geringeren Zahllast geführt.
Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion, so deren haushalts- und finanzpolitischer Sprecher Rainer Opper abschließend, ist auch eine temporäre Erhöhung der Schulumlage zur Finanzierung derjenigen anteiligen Grundsteuerzahlungen an die Städte und Gemeinden nicht gerechtfertigt, die nicht schon durch Gewinnvorträge aus überzahlter Schulumlage der Vergangenheit vorhanden sind. Landrat Dr. Kubat trage mit seiner Mehrheit seit 2010 die Verantwortung und müsse nun auch die finanziellen Auswirkungen ohne erneuter Belastungen der Städte und Gemeinden regeln. Einsparpotentiale gebe es genügend.
Wenn SPD und Bündnis 90/Die Grünen nun einen Akteneinsichtsausschuss zur Aufklärung der gesamten Problematik wolle, so werde man sich dem seitens der CDU-Kreistagfraktion nicht verschließen. Neben den Fragen um die Vorbereitung des Sale-and-lease-back-Geschäfts müsse aber viel deutlicher die Bearbeitung der Angelegenheit in den letzten fünf Jahren mit den daraus resultierenden finanziellen Lasten in den Blickpunkt der Akteneinsicht genommen werden.