Rechtlich selbstständige berufliche Schule: Verwaltungsrat der Hans-Viessmann-Schule konstituiert sich

 Kurt Naumann, Jens Kühl, Friedhelm Pfuhl, Bernd Koch, Karl-Friedrich Peil, Jens Deutschendorf, Dorli Rauch, Reinhard Stracke, Carsten Placht, Elvira Grell, Dr. Reinhard Kubat, Klaus Lötzerich, Claudia Ravensburg, Brigitte Peters, Wilhelm Bauer und Günter Schmitt freuen sich darüber, dass die Hans-Viessmann-Schule nun auch offiziell rechtlich selbstständig ist.

Frankenberg(nh). Der Verwaltungsrat der Hans-Viessmann-Schule hat sich zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen. Die Berufsschule in Frankenberg und Wildungen hat damit als erste berufliche Schule in Hessen den formalen Prozess der Umwandlung in eine rechtlich selbstständige berufliche Schule abgeschlossen. „Das Bildungsinstitut dient hessenweit als Leuchtturm“, so Landrat Dr. Reinhard Kubat. „Als rechtlich selbstständige berufliche Schule hat die Hans-Viessmann-Schule seit dem 1. Januar den notwendigen hohen Freiheitsgrad, um sich an herausgehobener Position in den Weiterbildungsmarkt einzubringen.“ Die Aufmerksamkeit werde so verstärkt auf das hervorragende Bildungsangebot in Waldeck-Frankenberg gelenkt.

Für die Mitglieder des Verwaltungsrates galt es zunächst, die notwendigen Formalien der Konstituierung abzuarbeiten. So verpflichtete Landrat Dr. Kubat die Anwesenden per Handschlag für ihre neue Aufgabe. Der Erste Kreisbeigeordnete Jens Deutschendorf als stellvertretender Vorsitzender des Gremiums, Günter Schmitt (SPD), Claudia Ravensburg (CDU) und Christine Möller (Bündnis 90/Die Grünen), die in der Sitzung von Dorli Rauch vertreten wurde, Friedhelm Pfuhl vom Fachdienst Schulen des Landkreises, Bernd Koch als Vertreter der Schulleitung und Jens Kühl als Vertreter des Schulpersonalrates können somit nun auch offiziell ihre neue Funktion an der Spitze der Hans-Viessmann-Schule aufnehmen. Eine der ersten Entscheidungen des Gremiums war die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das laufende Kalenderjahr.

Carsten Placht, der Schulleiter und Geschäftsführer der nunmehr als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts firmierende Schule nutzte die Gelegenheit, sich während der Sitzung bei allen Beteiligten noch einmal für die Unterstützung im Umwandlungsprozess zu bedanken. „Wenn auch noch nicht alle Rahmenbedingungen abschließend geklärt sind, so ist doch der grundsätzliche Weg eingeschlagen“, so Placht. Die Hans-Viessmann-Schule verstehe die neue Rechtsform als Chance, sich mit ihrem Knowhow in den Fort- und Weiterbildungsmarkt in Waldeck-Frankenberg einzubringen. „Mit Projekten wie „ProBe – Pro Berufsorientierung“ oder „FabiAN“ ist der Anfang bereits gelungen.“ In Konkurrenz zu anderen Anbietern im Kreis wolle man nicht treten. „Wir suchen unsere Nische“, betont er. Der Landkreis mit seinen beiden beruflichen Schulen und Einrichtungen wie dem Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft zähle bereits jetzt zu den Spitzenregionen beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung in Deutschland. „Dieses Ergebnis einer Bertelsmann-Studie gilt es nun noch auszubauen.“

Die Hans-Viessmann-Schule bietet bereits jetzt eine umfängliche Arbeit für den regionalen Bildungsmarkt und den Wirtschaftsstandort Waldeck-Frankenberg an: so hat sie rund 2.000 Auszubildende, Studierende und Schüler, über 100 Lehrkräfte, zahlreiche Kooperationen mit Wirtschaftsbetrieben und anderen Bildungseinrichtungen, hessen- und bundesweiten Netzwerke und die Ausbildung in einer Vielzahl von Berufsfeldern und Schulformen. Die nunmehr gegebenen Möglichkeiten der allgemeinen und beruflichen Fort- und Weiterbildung werden dieses Angebot weiter ausbauen.

Hintergrundinformationen
Nach einer Schulgesetznovelle 2011 können berufliche Schulen und die sie tragenden Landkreise die Umwandlung in rechtlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts vornehmen, um neben dem staatlichen Bildungs- und
Erziehungsauftrag auch Aufgaben der allgemeinen und beruflichen Fort- und Weiterbildung wahrzunehmen.

Als eine von 17 Modellprojektschulen im Schulversuch „Selbstverantwortung Plus“ hat sich die Hans-Viessmann-Schule seit 2005 zielstrebig auf diesen Rechtsstatus vorbereitet. 2012 erreichte sie als eine der ersten Schulen bundesweit die Zertifizierung nach dem Rechts der Arbeitsförderung. Der Verwaltungsrat führt die Aufsicht über die Tätigkeit der Geschäftsführung. Er beschließt über die wichtigen Angelegenheiten der Anstalt, insbesondere über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan, die Feststellung des Jahresabschlusses, den Geschäftsbericht und das Schulprogramm. Die Lehrerkonferenz hat Vorschlags- und Anhörungsrechte, die Beteiligung der Schüler- und Elternschaft wird weiterhin gewährleistet.

Neben der Hans-Viessmann-Schule sind das Berufliche Schulzentrum des Odenwaldkreises in Michelstadt und die Beruflichen Schulen in Korbach und Bad Arolsen ebenfalls seit dem 1. Januar rechtlich selbstständige Schulen. Die Stadt Kassel für die Oskar-von-Miller-Schule entscheidet abschließend am 19. Mai.

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