A 49-Klage: NABU und BUND sind optimistisch

Positive Bilanz nach mündlichen Verhandlungen in Leipzig

Wetzlar/Frankfurt(nh/od). Die Naturschutzverbände NABU und BUND ziehen eine positive Bilanz nach der mündlichen Verhandlung des Weiterbaus der A 49 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Ausbau der A49 soll die Fahrtstrecke zwischen Gießen und Kassel um 11,5 Kilometer verkürzen. Eine endgültige Entscheidung fällt am 23. April. „Die Verhandlung war fair und sachlich“, kommentierte Mark Harthun, der stellvertretende Landesgeschäftsführer des NABU Hessen. Die fünf Richter des Senats seien sehr tief in die Details eingestiegen und um Aufklärung der gegensätzlichen Positionen bemüht gewesen.

 

Dabei habe es im Prozess auch Überraschungen gegeben, etwa, als das beklagte Land Hessen erklärte, das „überwiegende öffentlichen Interesse“ sei bei der Planung gar nicht mit der Gesundheit der Bevölkerung begründet worden. Das überwiegende öffentliche Interesse ist Voraussetzung für eine zulässige Beeinträchtigung von Europäischen Schutzgebieten. Die Kläger NABU und BUND hatten kritisiert, dass gar nicht untersucht worden sei, wie viele Menschen durch den Bau der A 49 entlastet, und wie viele aber auch belastet werden, weil die Autobahn-Zubringer-Straßen durch die Ortschaften führen würden. In seiner Stellungnahme an die EU-Kommission hatte das Land den Eindruck erweckt, die Entlastung der Anwohner stünde im Vordergrund.
Sehr deutliche Worte habe das Bundesverwaltungsgericht zur unvollständigen Alternativen-Prüfung gefunden, so Harthun. Hier bestünden rechtliche Bedenken gegen eine Aufspaltung der Autobahnplanung in mehrere Teilabschnitte und die Argumentation des Landes, man könne Alternativen verwerfen, weil manche Teilabschnitte (VKE 30) bereits planfestgestellt (aber noch nicht gebaut) seien. Ein Umgehen der Alternativen-Prüfung auf diese Weise ist nicht zulässig, so die Kläger NABU und BUND. Dies betrifft insbesondere die etwas weiter östlich gelegene Alternativtrasse „Blaue Ecke“ über Kirtorf.
Thomas Norgall, stellvertretender Landesgeschäftsführer des BUND, lenkte am zweiten Verhandlungstag den Fokus auf die Durchschneidung einer Fortpflanzungsstätte des Braunen Langohrs, einer seltenen und geschützten Fledermausart. Hier führt die Planungstrasse mitten zwischen den Quartier-Bäumen einer Fledermauskolonie hindurch. Die Fledermäuse wechseln immer wieder zwischen diesen Quartieren und müssten dafür künftig stets die Autobahn überqueren. Dies soll mit einer Grünbrücke erleichtert werden. „Es ist grotesk zu meinen, hier verblieben keine negativen Auswirkungen auf die Fledermauspopulation“, so Norgall.
Erste Teil-Erfolge haben die Naturschutzverbände bereits erreicht: Das Land gab eine Erklärung ab, dass das Europäische Schutzgebiet „Herrenwald östlich Stadtallendorf“ um zwei Gebiete mit Kammmolchvorkommen erweitert wird. Auch verpflichtete sich das Land, über den Planfeststellungsbeschluss hinausgehend drei Wirtschaftsweg-Überführungen im Dannenröder Forst fledermausgerecht mit einem Heckenstreifen und einem Grünstreifen zu gestalten, damit auch diese für den Überflug der Fledermäuse genutzt werden können.

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