AfD Waldeck-Frankenberg: Kein starker Partner an der Seite der Kommunen!

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Diemelsee(nh). Die CDU-MdL Frau Ravensburger und Herr Schwarz haben in Ihrer gemeinsamen Pressemitteilung verkündet, welch großartige finanziellen Leistungen diese noch junge Landesregierung für unsere Kommunen in Waldeck-Frankenberg bereithält. Diese Landesregierung sei damit ein starker Partner an der Seite der Kommunen.

Sie sprechen von einem Rekordvolumen im kommunalen Finanzausgleich. Sie sagen aber nichts davon, dass dieses Rekordvolumen einzig der retrograden Spitzabrechnung sowie der besseren Konjunktur geschuldet ist.Sie rühmen sich damit, dass 3,2 Milliarden Euro für den kommunalen Rettungsschirm bereitgestellt wurden. Sie sagen aber nichts davon, dass das Land seit 2011 380 Millionen € jährlich aus dem kommunalen Finanzausgleich einbehalten und dadurch entschieden dazu beigetragen hat, dass viele Kommunen unter den Rettungsschirm mussten. Die Teilnahme am Rettungsschirm hatte dann zur Folge, dass die Landesregierung bestimmt hat, die Steuern in den Schutzschirmkommunen zu erhöhen. So ist allein in Frankenau die Grundsteuer B um 75 Punkte angehoben worden. Herr Schwarz, dies betrifft auch ihre Heimatstadt!
Sie weisen darauf hin, dass am 01.01.2014 ein erster Schritt zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs in Kraft getreten sei. Diese Reform möchten sie uns als „Stärkung des Ländlichen Raumes“ und „Berücksichtigung des demographischen Wandels“ verkaufen. Sie verschweigen aber, dass die letzte Landesregierung durch Urteil des Staatsgerichtshofs vom 21.05.2013 zu dieser Reform gezwungen wurde. Sie verschweigen auch, dass diese Reform zunächst nur auf zwei Jahre befristet ist. Die Stadt Alsfeld hatte gegen das Land Hessen geklagt und behauptet, die durch den Finanzausgleich erhaltenen Mittel würden dem Konnexitätsprinzip widersprechen und keine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen gewährleisten. Das Gericht gab der Stadt Alsfeld Recht und erklärte in der Folge Teile des Finanzausgleichsgesetzes für unvereinbar mit der Hessischen Verfassung. Gleichzeitig muss das Land bis Ende 2015 das Gesetz nachbessern. Unter diesen Umständen können wir als AfD nicht erkennen, an welchem Punkt diese oder auch die Vorgängerregierung ein starker Partner der Kommunen sein will. Im Gegenteil: Erst wird den Kommunen verfassungswidrig das ihnen aus dem Finanzausgleich zustehende Geld vorenthalten, dann muss erst das Land verurteilt werden, das entsprechende Gesetz zu reformieren.Frau Ravensburger, Herr Schwarz: Die Wahrheit wird nicht dadurch besser, wenn man unbequeme Teile weglässt! Und seien Sie gewiss, die Bürger unseres Kreises lassen sich nicht mehr so plump täuschen und indirekt anlügen! Die finanziellen Wohltaten, die sie anpreisen, werden von der Landesregierung nicht aus freien Stücken zum Wohle der Kommunen verteilt, nein, die Landesregierung musste per Gerichtsurteil dazu gezwungen werden!

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