Diemelsee.(nh/od) Die VEW als kreiseigene Gesellschaft will mit erneuerbaren Energien ihren Beitrag zur Energiewende leisten. Hierbei folgt sie einem bundesweiten Trend und setzt vor allem auf Photovoltaik-Anlagen und Windparks. Gewinner sollen am Ende die Kommunen und Bürger sein, hofft man doch, die Gewerbesteuereinnahmen verbleiben in der Region.
Spätestens mit der Änderung der Gewerbesteuerzerlegung für Photovoltaikanlagen im Gewerbesteuergesetz vom 19.07.2013 hat sich diese Hoffnung wohl grundlegend zerschlagen. Diese Änderung zeichnete sich bereits seit 2009 ab, denn wie anders kann man es erklären, dass eine zweite Gesellschaft (VEW) gegründet wurde, nur um die Verluste der ersten Gesellschaft (EWF) auszugleichen? Aber durch das EEG garantierte Preise und ein vorrangig abzunehmender „Ökostrom“ tragen dazu bei, dass hier ein kurzfristiger, finanzieller Vorteil für den Landkreis gesehen wird. Läuft die Preisgarantie aus, sitzen die Bürger unseres Kreises auf ineffizienten Anlagen, da der Wirkungsgrad für bspw. Windräder in Hessen der zweitniedrigste im Bundesvergleich ist.
Unabhängig davon führt Ökostrom aus nicht regelbaren Kraftwerken zu unvorhersehbaren Stromspitzen – bei denen der Überschuss zu Negativpreisen in das benachbarte Ausland abgegeben werden muss – oder zu Versorgungsengpässen, bei denen dann Strom aus den Standby-Kraftwerken zugeführt werden muss. Dieser Strom wird überwiegend aus Braunkohle hergestellt und liegt auf dem höchsten Niveau seit 1991! Diese flankierenden Maßnahmen sind in Sekundenbruchteilen erforderlich, um die Netzfrequenz von 50 Hz aufrecht zu erhalten, damit es keinen großflächigen Stromausfall mit unabsehbaren Folgen gibt. Darüber hinaus führt jedes neu hinzukommende Windrad, jeder m² PV-Anlage zu einem weiteren Anstieg der Strompreise aufgrund der garantierten Abnahme und Einspeisevergütung.
Auch werden streng geschützte Tierarten durch den Betrieb von Windkraftanlagen gefährdet, der Bau kostet mittelfristig große Waldflächen.
Wir können daher nicht erkennen, wie die Bürger unseres Kreises unter den herrschenden Bedingungen von einem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren. Eher ist mit einem erhöhten Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals zu rechnen. Gerade im Fall Prokon hat die Stiftung Warentest bereits mehrfach darauf hingewiesen, zuletzt am 04.12.2013. Dem Bürger also jetzt vorzugaukeln, es „gehe voran“, halten wir für verantwortungslos!
Möchte man die Energiewende im Landkreis dagegen wirklich in Schwung bringen, so sollte man verstärkt auf die Nutzung von Wasserkraft in unseren Flüssen setzen. Effiziente und wirtschaftliche Techniken hierfür sind verfügbar, sie sind sogar sicher für die Fische. Da es aber für Strom aus Wasser keine Einspeisevergütung gibt, ist es jedenfalls aus Sicht des Kreises nur folgerichtig, hier auch nicht zu investieren.