Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Korbach und Frankenberg: Vernünfige Planung fehlt

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AfD Waldeck-Frankenberg kritsiert Kreisausschuss

Diemelsee.(nh/od) .Was haben die Hamburger Elbphilharmonie, der Hauptstadtflughafen BER und Stuttgart 21 gemeinsam? Es handelt sich um mit Steuergeld finanzierte Vorhaben, die von Rot-Grün-Rot in wechselnden Konstellationen zu verantworten sind. Und alle diese Vorhaben laufen finanziell und zeitlich aus dem Ruder, da man nicht in der Lage ist, ein Projekt vernünftig zu planen und sich Politiker teilweise auch mit diesen Bauten ein Denkmal zu Lebzeiten zu setzen scheinen. Aber da diese Projekte ja letztendlich mit Steuergeld bezahlt werden, ist eine vernünftige Planung augenscheinlich gar nicht erforderlich.

Scheinbar setzt sich dieses Verhalten bis in unseren Kreis fort. Konkret geht es um die Reaktivierung der Bahnstrecke Korbach-Frankenberg. Diese Reaktivierung wurde erstmals 2007 vom Kreis geprüft und unter den damaligen Bedingungen als unwirtschaftlich verworfen. 2012 wird dann derselbe Sachverhalt als wirtschaftlich erachtet, weil nun weniger Investitionsbedarf bestehe. Dieses Weniger wird damit begründet, dass Anschluss-Strecken zwischenzeitlich wieder in Betrieb genommen wurden. Auf dieser Grundlage wurde dann im September 2012 vom Kreistag abschließend beschlossen, die Strecke wieder zu aktivieren. Dieser Beschluss, in namentlicher Abstimmung gefasst, erfolgte mit Stimmenmehrheit der Rot-Grün-Roten Kreistagsfraktion.
In der letzten Woche wurde nun bekannt, dass dieses „Leuchtturm-Projekt“ teurer und später fertig werden wird. Begründet werden die Kostensteigerungen und Verzögerungen mit dem hohen Sanierungsbedarf der Itter-Tunnel. Diese Entwicklung verwundert uns nicht. Hatte doch die Deutsche Bahn die Stilllegung Ende der 1980iger Jahre u. a. mit veralteter Leit- und Sicherungstechnik sowie hohen und notwendigen Investitionskosten begründet.
Sollte es nun den Tatsachen entsprechen, wie von der CDU behauptet, dass die Tunnel bei der Kosten-Nutzen-Untersuchung als „in bestem Zustand“ bewertet wurden, so ist dieses Verhalten als fahrlässige, wenn nicht sogar vorsätzliche Täuschung der Entscheidungsträger zu bewerten und muss Konsequenzen haben. Dadurch wurde ein Beschluss herbeigeführt, der unzureichend und einseitig vorbereitet war. Dem Bürger entsteht dadurch ein vermeidbarer Schaden.
Wir fordern den Kreisausschuss auf, die Beurteilung der Tunnel in der Kosten-Nutzen-Untersuchung offenzulegen und eine neue, vollständige Betrachtung und Bewertung des geänderten Sachverhalts vorzunehmen. Man darf sich jetzt nicht auf die Position zurückziehen, dass einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind, komme, was da wolle!

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