Bundesgerichtshof entscheidet über Auskunftspflicht von Youtube bei Urheberverletzungen

Dortmund(pm). Morgen entscheidet der Bundesgerichtshof über die Frage, welche Daten Betreiber einer Videoplattform über diejenigen Nutzer herausgeben müssen, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben (Az.: I ZR 153/17). Werden urheberrechtlich geschützte Filme oder sonstige Inhalte bei Plattformbetreibern wie Youtube, Google & Co. illegal veröffentlicht, liegt es im Interesse des Urhebers, die Identität und Kontaktdaten des Verletzers möglichst schnell in Erfahrung zu bringen. So auch im Fall der Constantin Film Verleih GmbH, die eines Tages davon erfuhr, dass zwei ihrer Filme auf Youtube ohne entsprechende Authorisierung veröffentlicht…

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