Bei Gartenarbeit nur Pflegeschnitt des Jahreszuwachses erlaubt Wetzlar(pm/od). Überall in der Natur sind die Vögel derzeit dabei, ihre Reviere abzugrenzen, einen Partner zu finden und Nester zu bauen. Deshalb ist es wichtig, die gesetzliche Schonzeit beim Pflege- und Rückschnitt von Sträuchern und Hecken zu beachten, die vom 1. März bis zum 30. September gilt. „In dieser Zeit sind nur noch vorsichtige Form- und Pflegeschnitte erlaubt, die den Zuwachs des Jahres entfernen“, erklärt NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Bei allen Pflegemaßnahmen müsse besondere Rücksicht auf brütende Vögel genommen werden. „Ein brütender Vogel darf…
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