Kassel(pm). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben der kritischen Infrastruktur in NordOstHessen dürfen ab dem 19. März wieder nur noch im Rahmen der gesetzlich oder tariflich festgelegten Grenzen der Arbeitszeit beschäftigt werden. Das Regierungspräsidium (RP) Kassel zieht eine entsprechende Allgemeinverfügung zurück, die Betrieben erlaubt hatte, längere Arbeitszeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit anzuordnen. Die nun zurückgezogene Allgemeinverfügung hatte das RP Kassel am 31. Januar 2022 veröffentlicht; sie sollte zunächst befristet bis zum 31. März dieses Jahres gelten. Mit der Verfügung war eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden sowie…
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