2G-Regel für Besucher in den Akut-Krankenhäusern des Landkreises Waldeck-Frankenberg

Waldeck-Frankenberg(pm). Die Geschäftsführungen der vier Akut-Kliniken im Landkreis Waldeck- Frankenberg (Krankenhaus Bad Arolsen, Asklepios Kliniken Bad Wildungen, Kreiskrankenhaus Frankenberg und Stadtklinik Korbach) haben sich angesichts massiv steigender Corona-Inzidenzen entschlossen, die 2G-Regelung für Besucher ihrer Häuser umzusetzen. Das bedeutet, dass jeder, der einen Patienten besuchen oder einen ambulanten Patienten zu einer Untersuchung begleiten möchte, einen 2G-Nachweis vorlegen muss. Ausnahmen gelten nur in besonderen Situationen (z.B. Geburten, Sterbeprozess), die auch in der Corona-Schutzverordnung genannt sind*, sowie für Eltern Minderjähriger und amtliche Betreuungspersonen. „In Krankenhäusern geht es in erster Linie um den Schutz…

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