Online-Informationsveranstaltung „Ehevertrag“

Online-Informationsveranstaltung „Ehevertrag“


5 März, 2026

Donnerstag, 5. März 2026, Online 18 – 20 Uhr

in Kooperation mit dem Büro für Staatsbürgerliche Frauenarbeit e.V.

Teilnahmebeitrag: 10 Euro

Referentin: Humera Ashraf, Rechtsanwältin, Offenbach am Main

Der Ehevertrag hat oftmals mit dem Vorurteil zu kämpfen, unromantisch zu sein. Aber auch, wenn er nicht so richtig in den „Honeymoon“ passen mag, ist er sehr wichtig für den Rest des Lebens. Sie würden ja auch nicht ohne einen Vertrag ein Haus bauen oder ein Auto kaufen. Innerhalb des Vortrags sollen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, unter anderem der Vermögenssicherung, dargestellt werden. Ferner bekommen Sie Informationen über alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf eine Ehescheidung:

Welche rechtlichen Voraussetzungen, z.B. Trennungsjahr, sind einzuhalten?

Was, wenn der Ehepartner der Ehescheidung nicht zustimmt? Kann ich mich trotzdem scheiden lassen?

Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung, z. B. Ehevertrag, oder kraft Gesetzes ergeben. Insbesondere können sich Unterhaltsansprüche gegen den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartner ergeben. Selbst ein Betreuungsunterhalt ist möglich, auch wenn die Partnerschaft ohne Trauschein bestanden hat. Anmeldungen können bis 24. Februar telefonisch unter 05631 954-1318 oder per E-Mail unter frauen-chancengleichheit@lkwafkb.de sowie über die Webseite des Landkreises unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/veranstaltungen erfolgen.

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