Starke Familien – Neues Gesetz bringt auch Verbesserungen bei Bildung und Teilhabe

Korbach(pm). Im Landkreis Waldeck-Frankenberg sind derzeit rund 7.800 Menschen von staatlichen
Transferleistungen abhängig. Sie gehören zu etwa 4.300 „Bedarfsgemeinschaften“, die
Arbeitslosengeld II erhalten. In diesen Familien leben etwa 2.400 Kinder und Jugendliche.
Hinzu kommen rd. 2.300 Kinder aus einkommensschwachen Familien, deren Eltern Leistungen
nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), dem Wohngeldgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder einen Kinderzuschlag erhalten. Um diese geht es bei den
„Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“,
auf die es seit dem 1. Januar 2011 einen Rechtsanspruch gibt.

Erster Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent Karl-Friedrich Frese freut sich, bekanntgeben
zu können, dass es zum 1. August 2019 nun Verbesserungen in diesem Bildungs- und
Teilhabepaket gibt. Grund ist das Starke-Familien-Gesetz, mit dem die Bundesregierung
eine zielgenaue Stärkung von Familien und ihren Kindern umsetzt. Neben einer Neugestaltung
des Kinderzuschlags enthält das Gesetz auch eine wesentliche Erhöhung der Auszahlungsbeträge
und den Wegfall von Eigenleistungen im Bildungs- und Teilhabepaket.
Im Einzelnen sehen die Änderungen wie folgt aus:

  • Erhöhung des Schulpakets (angemessene Ausstattung für Schulbesuch) von 70 Euro
    auf 100 Euro zum Schuljahresbeginn und von 30 Euro auf 50 Euro zum Beginn
    des 2. Schulhalbjahres,
  • Erhöhung des Betrags für soziale und kulturelle Teilhabe von 10 Euro auf 15 Euro
    pro Bewilligungsmonat; Voraussetzung ist das Entstehen tatsächlicher Aufwendungen
    bei der Teilnahme an sportlichen und kulturellen Aktivitäten, am Unterricht in
    künstlerischen Fächern oder an kultureller Bildung sowie Freizeiten,
  • Wegfall der Voraussetzung „Versetzungsgefährdung“ bei der Bewilligung von Lernförderung;
    Lernförderung kann ab dem 1. August 2019 sofort beansprucht werden,
    wenn sie gebraucht wird und nicht erst, wenn die Versetzung gefährdet und es somit
    in den meisten Fällen zu spät ist,
  • Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen und bei der Schülerbeförderung.

„Das Starke-Familien-Gesetz soll leistungsberechtigte Familien finanziell entlasten“, erläutert
Sozialdezernent Frese. Außerdem solle es den Familien und den beteiligten Institutionen
wie Schulen, Kindergärten, Vereinen leichter gemacht werden, Leistungen aus dem
Bildungs- und Teilhabepaket zu beziehen. Familien mit geringen und mittleren Einkommen
würden dadurch stärker finanziell unterstützt und letztendlich auch die Kinderarmut
bekämpft. Leistungsberechtigte Familien als Empfänger von Sozialhilfe/ Grundsicherung, Wohngeld,
Kinderzuschlag oder Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Anträge
auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Landkreis Waldeck-Frankenberg stellen. Für
Empfänger von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter zuständig. Ansprechpartnerinnen
beim Fachdienst Soziale Angelegenheiten des Landkreises sind Frau Katja Brosig, Tel.
05631/ 954-228, katja.brosig@lkwafkb.de, und Vicky Sandner, Tel. 05631/ 954-217,
vicky.sandner@lkwafkb.de. Dort gibt es auch weitere Auskünfte zum Bildungs- und Teilhabepaket.

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