Ein Hackerangriff kann auch eine Waffe sein

Unternehmertreff des AFK Frankenberg in der Burgwaldkaserne

Frankenberg(pm/nh). Im Artikel 87a des deutschen Grundgesetzes heißt es: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ Doch wie füllt die Bundeswehr diesen verfassungsmäßigen Rahmen aus? Jahrzehntelang war damit die Abwehr eines unmittelbaren Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland und ihre NATO-Partner gemeint. Welche Aufgaben dieser Auftrag heute umfasst, davon machten sich die Mitglieder des AFK Frankenberg/Eder bei einem Besuch in der Burgwaldkaserne persönlich ein Bild.

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Empfangen von Oberstleutnant Meik Kotthoff, dem Kommandeur des Bataillons in Burgwald, erlebten die Unternehmerinnen und Unternehmer, dass das in der Kaserne beheimatete „Bataillon Elektronische Kampfführung 932“ (EloKaBtl 932), eine Schlüsselfunktion bei der Beobachtung von Funkaktivitäten hat. Erfassen – Auswerten – Melden sind die wesentlichen Aufgaben der Soldaten in der Burgwaldkaserne. Meik Kotthoff, seit Dezember 2015 Kommandeur der Truppe, ist Dienstherr von derzeit rund 550 Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilisten. Bei einem Rundgang informierten sich die AFK-Mitglieder unter anderem über die technischen Möglichkeiten bei Cyber- oder Hackerangriffen. Zu den klassischen, bekannten Kampfmitteln wie Gewehr, Granate, Rakete oder Panzer gesellen sich heute hochkomplexe technische Einrichtungen zum Abfangen von Funkverkehr. „Auch ein Hackerangriff oder elektronische Störmaßnahmen oder die Unterbindung von Kommunikation können eine Waffe darstellen“, so Kotthoff. Er verwies in seinem Vortrag auf die Wichtigkeit der Bundeswehr und die beruflichen Möglichkeiten in der Bundeswehr: „Unser Produkt ist ‚Sicherheit‘, und das 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Hierfür zu arbeiten, ist nicht nur Beruf, sondern auch Berufung“, warb Kotthoff für eine berufliche Laufbahn bei der Bundeswehr.

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