Neuer Bebauungsplan für Reinhardshausen

Neuer Bebauungsplan für Reinhardshausen


27 April, 2026

Bereits seit geraumer Zeit steht die Ausweisung eines Wohngebiets am nördlichen Ortsrand von Reinhardshausen an. Zur Schaffung des Planungsrechts wurde ein Bebauungsplanverfahren begonnen. Aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen musste das Verfahren in 2025 neu gestartet werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat die erforderlichen
Beschlüsse zur Durchführung eines neuen Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 5 Reinhardshausen "Bornäcker" am 5. Mai 2025 gefasst.

Das Planwerk wurde grundlegend überarbeitet und Anregungen aus der Bevölkerung aufgegriffen. Der ca. 3,3 ha große Geltungsbereich liegt am Hang des "Hombergs" und grenzt an die Bebauung entlang der "Fichtenstraße" sowie an das Baugebiet "Homberg". Einbezogen in den Planungsraum sind im westlichen Bereich Teile der K40 und angrenzende Grünlandflächen. Das "Maß der baulichen Nutzung" sowie gestalterische und grünordnerische Festsetzungen orientieren sich an dem Umfeld. Die verkehrliche Anbindung des Baugebiets soll unter anderem über einen neuen Kreisverkehrsplatz an die Kreisstraße 40 erfolgen. Im westlichen Geltungsbereich ist eine ca. 4.000 m² große ökologische Kompensationsmaßnahme geplant.

Eine Bürgerversammlung zum Bebauungsplanentwurf erfolgt am Montag, dem 27. April 2026, um 19:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Reinhardshausen, Zum Hahnberg 3, 34537 Bad Wildungen. Die Versammlung nach § 3 (1) Baugesetzbuch dient der Information über die Ziele und Zwecke der Planung. Der interessierten Öffentlichkeit wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

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