Wiesbaden. Das hessische Verkehrsministerium hat per Erlass ermöglicht, dass die Straßenverkehrsbehörden vorläufige Parkausweise für schwerbehinderte Menschen ausstellen können. Damit können Betroffene bereits während des laufenden Feststellungsverfahrens einen Parkausweis erhalten. Voraussetzung ist der Nachweis, dass ein Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft beim zuständigen Versorgungsamt gestellt wurde sowie eine fachärztliche Bescheinigung. Bislang war für die Erteilung eines Parkausweises zwingend ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes erforderlich. Mit der neuen Regelung wird dieser Schritt vorgezogen. Der vorläufige Parkausweis wird für sechs Monate erteilt und kann bei Bedarf um weitere drei Monate verlängert werden.
Mobilität darf nicht warten
Minister Mansoori erklärt: „Menschen mit schweren Behinderungen sind oft auf Unterstützung angewiesen, die es ihnen ermöglichen ihren Lebensalltag zu meistern. Es ist nicht vermittelbar, dass sie dabei auf notwendige Erleichterungen verzichten müssen. Deshalb schaffen wir eine pragmatische Lösung, damit sie schneller in der Nähe an ihrem Ziel parken können und der Alltag trotz erheblicher Mobilitätseinschränkungen besser funktioniert.“ Weiter führt der Minister aus: „Unser Anspruch ist klar: barrierefreie Mobilität und Teilhabe müssen möglichst einfach und ohne unnötige Bürokratie ermöglicht werden. Menschen, die nur mit großer Anstrengung über größere Distanzen mobil sein können, benötigen diese Parkerleichterungen und den Zugang zu speziell gekennzeichneten Parkflächen. Mit der neuen Regelung sorgen wir dafür, dass Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird und zwar rechtzeitig.“
Europaminister Manfred Pentz erklärt: „Wer mit einer Behinderung lebt, soll sich nicht noch mit unnötiger Bürokratie herumschlagen müssen. Für die Betroffenen ist es eine große Erleichterung, dass das Verfahren künftig einfacher und schneller geht. Das Beispiel zeigt: wir meinen es ernst mit dem Bürokratieabbau und packen es an. Ganz konkret, um den Alltag der Menschen zu erleichtern.“
Schnellere Unterstützung im Verfahren
Mit dem neuen Erlass können die Straßenverkehrsbehörden in Hessen nun bereits vor Abschluss des Feststellungsverfahrens tätig werden. Voraussetzung ist neben dem Nachweis eines gestellten Antrags eine fachärztliche Bestätigung der entsprechenden Einschränkung. Damit wird eine bestehende Lücke geschlossen, die bislang dazu geführt hat, dass Betroffene trotz tatsächlicher Einschränkungen keine Parkerleichterungen nutzen konnten.
Die Maßnahme ist Teil der Umsetzung des Hessischen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention und stärkt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag.
Hintergrund
Der EU-weit gültige Schwerbehindertenparkausweis („blauer Parkausweis“) gewährt Parkerleichterungen und berechtigt zum Parken auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Anspruchsberechtigt sind unter anderem:
· Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG)
· Menschen mit beidseitiger Amelie
· Menschen mit Phokomelie
· Menschen mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
· blinde Menschen
Bislang war eine versorgungsmedizinische Feststellung durch das Versorgungsamt zwingende Voraussetzung. Ein durchschnittliches Feststellungsverfahren dauert etwa 4,5 Monate. Während des laufenden Feststellungsverfahrens konnten keine Parkerleichterungen genutzt werden, obwohl viele Betroffene bereits darauf angewiesen sind. Erlass Vorläufiger Schwerbehindertenparkausweis.
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