Jahreshauptversammlung des Fördervereins des Schulzentrums an der Warte Sachsenhausen e.V.

Jahreshauptversammlung des Fördervereins des Schulzentrums an der Warte Sachsenhausen e.V.


24 März, 2026

E I N L A D U N G
Jahreshauptversammlung
des Fördervereins des Schulzentrums an der Warte Sachsenhausen e.V.
am Dienstag, den 24. März 2026 um 19.30 Uhr
in der Mensa der Grundschule in Sachsenhausen.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung vom 06.06.2023
3. Bericht des Vorstandes
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfung
6. Entlastung des Vorstandes
7. Satzungsänderungen, hier
§ 9 Nr. 1 Satz 1 Buchst. e):
Bisheriger Text: (Der Vorstand besteht..) „e) zwei Beisitzer/innen“;
NEU: „bis zu zwei Beisitzer/innen“
Nr. 1 Satz 2:
NEU/zusätzl.: „Die/Der Vorsitzende sowie die/der stellvertretende Vorsitzende des
Schulelternbeirates gehören dem Vorstand Kraft Amtes an“.
§ 9 Nr. 2 Satz 1:
Bisheriger Text: „Die Mitgliedschaft einer Vertreterin oder eines Vertreters des
Lehrkörpers der Schule im Vorstand ist ausgeschlossen.“
NEU: „Die Mitgliedschaft eines Mitgliedes der Schulleitung der Schule im Vorstand
ist ausgeschlossen“
Grundschule
Förderverein
der Mittelpunktschule Sachsenhausen e.V.
Sekundarstufe1
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§ 9 Nr. 2 Satz 2:
Bisheriger Text: „Die Schulleitung sowie die/der Vorsitzende des Elternbeirates
nehmen mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil“.
NEU: Die Schulleitung nimmt mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil.
§ 14 Nr. 2:
Bisheriger Text: „Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das gesamte Vermögen des Vereins an den Landkreis Waldeck-
Frankenberg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im
Sinne § 2 dieser Satzung zu verwenden hat.“
NEU: „Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
das gesamte Vermögen des Vereins an die Nationalparkstadt Waldeck, die es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne § 2 dieser Satzung
zu verwenden hat.“
8. Neuwahl des Vorstandes
a) der/des 1. Vorsitzenden (NN)
b) der/des 2. Vorsitzenden (bisher Martin Merhof)
c) der/des Schatzmeisters/in (bisher Susanne Bodien)
d) der/des Schriftführers/in (NN)
e) zwei Besitzer/innen (bisher Ina Plücker, Anke Götte)
9. Neuwahl von zwei Kassenprüfern/innen (bisher Edelgard Wagener, NN)
10. Auflösung des Vereins
Beratung und ggf. Beschlussfassung wenn unter TOP 6 kein neuer Vorstand gewählt
wird.
(Abstimmungsquorum: zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nach § 11h i.V.m. § 14
Nr. 1 der Satzung, Beschlussfähigkeit nach § 10 Nr. 3 der Satzung in jedem Fall
gegeben)
gez. Der VORSTAND
Martin Merhof Susanne Bodien

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