Den Garten im Herbst mit Baum- und Strauchschnitt fürs Frühjahr fit machen

Frankenberg. Im Frühjahr und Sommer brüten viele Tierarten in den heimischen Gärten. Insbesondere in Sträuchern, Hecken und Büschen finden sie dabei Schutz. Mit dem Oktober endet die Brut- und Setzzeit offiziell, Bäume und Büsche dürfen von jetzt bis Ende Februar wieder zurückgeschnitten werden. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt.
Wer etwas zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen will, schichtet das Schnittgut im eigenen Garten zusammen mit Laub zu kleinen Haufen auf. Das bietet verschiedenen Kleintierarten über den Winter zusätzlichen Unterschlupf. Wenn mehr Grünschnitt anfällt, als im eigenen Garten oder über die Biomülltonne entsorgt werden kann, ist die Müllumladestation in Geismar die richtige Adresse. Dort kann Baum- und Astschnitt in der Regel kostenfrei entsorgt werden.

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Auch das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen wie Strauch- und Baumschnitt ist grundsätzlich erlaubt. Hier gelten allerdings verschiedene Regelungen, deren Missachtung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Gestattet ist das Verbrennen nämlich nur außerhalb von bebauten Ortslagen und nur auf dem Grundstück, auf dem die pflanzlichen Abfälle auch angefallen sind. Dazu gilt: Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist bei der Stadtverwaltung mindestens drei Tage vorher einfach via Onlineformular (>Dienstleistungen >Verbrennen von pflanzlichen Abfällen) oder mit einem Anmeldebogen schriftlich anzuzeigen. Auf dieser Grundlage werden dann entsprechend auch Feuerwehr und Polizei informiert. Verbrennen von Grünschnitt ist auch nur dann eine Option, wenn die Abfälle trocken sind und die nötigen Abstände eingehalten werden können. Zur Grundstücksgrenze sollten es mindestens fünf Meter sein, zu Wohnhäusern 100 Meter, zu öffentlichen Wegen 50 Meter, sodass für umliegende Grundstücke keine Rauch- und Geruchsbelästigung entsteht. Zudem muss zu jeder Zeit geeignetes Löschmittel wie Sand, Wasser, etc. bereitstehen. Alle Vorgaben können auf der Dienstleistungsseite abgerufen werden. Für kleinere Lagerfeuer, Feuerschalen und Feuertonnen unter einem Meter Durchmesser braucht es keine Genehmigung. Allerdings dürfen dort auch keine Abfälle verbrannt werden – auch kein Baum- und Strauchschnitt. Auch hier gilt: Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Geldbußen. Die Stadt appelliert darum an Vernunft und Rücksichtnahme ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.

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