Newcastle Krankheit: Landkreis erinnert an Impfpflicht für Geflügelhalter

Korbach. Seit Ende Februar 2026 sind erstmals seit 30 Jahren wieder Fälle der Newcastle-Krankheit bei Geflügelbeständen in Deutschland – und zwar in Brandenburg und Bayern – festgestellt worden. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg erinnert daher an die Impfpflicht: Geflügelhaltende in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, Hühner und Puten impfen zu lassen, um sie vor der hochansteckenden und meist tödlich verlaufenden Viruserkrankung zu schützen.
Meist Hühner und Puten betroffen
Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche wird durch Körpersekrete und Kot infizierter Tiere sowie indirekt über Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge oder Futter übertragen und weist ähnliche Krankheitssymptome wie die Geflügelpest auf: Hohes Fieber, grünlicher Durchfall, Atemnot, Lähmungen und ein plötzlicher, drastischer Einbruch der Legeleistung.
Impfung ist der beste Schutz
„Eine regelmäßige Impfung ist der beste Schutz und schützt den Bestand vor schweren Verläufen“, erläutert die Leiterin des Fachdienstes Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises Dr. Anke Zwolinski. „Alle Geflügelhalter sollten daher den Impfstatus ihrer Tiere überprüfen und sie regelmäßig gegen diese hoch ansteckende und anzeigepflichtige Tierseuche impfen lassen.“ Das betrifft nicht nur gewerbliche, sondern auch Hobbyhaltungen. Neben der Impfung sollten aber auch die Biosicherheitsmaßnahmen überprüft werden, die das Risiko eines Ein- und Austrags des Virus senken. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Kontrolle von Personenkontakten beziehungsweise den Austausch von Gegenständen gelegt werden.


Für Menschen ungefährlich
Laut Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, können sich in seltenen Fällen auch Menschen durch engen Kontakt zu infizierten Tieren mit dem Virus infizieren. Beim Menschen verläuft die Krankheit meist mit milden Symptomen wie Bindehautentzündungen oder leichten grippeähnlichen Symptomen. „Menschen sind durch das Virus daher nicht ernsthaft gefährdet. Der Fokus der Erkrankung liegt im Bereich der Tiergesundheit“, sagt Dr. Anke Zwolinski. Geflügelhaltende werden daher dringend dazu aufgerufen, dem Impfstatus ihrer Tiere zu überprüfen und Verdachtsfälle dem Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen unter Tel. 05631 954-1753 oder per E-Mail an veterinaeramt@lkwafkb.de. Weitere Infos gibt es auch online unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de.

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