Bad Wildungen. Das gute Wetter motiviert viele, ihr Fahrrad oder ihr E-Bike für diese Jahr startklar zu machen. Wege zur Arbeit werden vermehrt mit dem Rad zurückgelegt und die ersten Radtouren in der Freizeit organisiert. In den vergangenen Jahren hat Bad Wildungen viel für die Optimierung des Radverkehrs im Stadtgebiet getan. Radschutzstreifen sind entstanden, die Radwegebeschilderung zu den Stadtteilen wurde ergänzt und Wegebeläge verbessert. In Bad Wildungen wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Dies macht Radfahren sicherer, da sich die Radelnden immer im Sichtfeld der Kfz-Fahrenden bewegen. Zudem werden Begegnungen zwischen Rad- und Fußverkehr minimiert. Die Führung des Radverkehrs auf der Straße bedingt gegenseitige Rücksichtnahme aller am Straßenverkehr Teilnehmenden.
Nach Bürgermeister Ralf Gutheil ist in Bad Wildungen hin und wieder zu beobachten, dass der einzuhaltende seitliche Abstand zwischen Rad und Kfz nicht immer beachtet wird. Daher wird hinsichtlich des Radverkehrs auf Folgendes hingewiesen:
• Beim Überholen von Radfahrenden muss zwischen Kfz und Rad stets ein Abstand von mind. 1,50 m eingehalten werden. Dieses ist auch zu beachten, wenn Radschutz-
streifen oder Radfahrstreifen bestehen.
• Wenn vor Kreisverkehren ein Radschutzstreifen (weiß gestrichelte Linie) endet, darf der Radelnde vom Kfz-Fahrenden nicht überholt werden, da in den beengten Einmündungsbereichen an Kreisverkehren der von Kfz-Fahrenden einzuhaltende Abstand von mind. 1,50 m nicht einzuhalten ist.
• Der Abstand von 1,50 m ist selbstverständlich auch in Kreisverkehren einzuhalten. Damit ist aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten ein Überholen in Kreisverkehren nicht möglich.
Für ein reibungsloses Miteinander im Straßenverkehr sollten selbstverständlich auch die Radfahrenden sorgen, in dem sie sich an die Verkehrsregeln halten.

















