Vogelgrippe: Aufstallpflicht teilweise gelockert

Waldeck-Frankenberg(pm). Im Oktober wurden drei verendete Kraniche am Twistesee gefunden, welche durch das Friedrich-Loeffler-Institut positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet worden. Der Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises erließ aufgrund dessen eine Allgemeinverfügung, die alle Geflügelhaltende dazu verpflichtete, ihre Tiere, zum Schutz vor der hochinfektiösen Grippe, einzustallen. Aufgrund des Endes des Vogelzugs sowie aktuellen Vogelgrippe-Nachweisen bei Standvögeln am Edersee wurden die angeordneten Maßnahmen nun durch eine neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Waldeck-Frankenberg angepasst. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort – für eine kreisweite Aufstallungspflicht für Betriebe mit über 1.000 Tieren und sowie für Betriebe mit über 50 Tieren in den Risikogebieten am Edersee. Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen und das Verbot von Veranstaltungen rund um Geflügel bleiben weiterhin bestehen. Die Infos können im Detail online auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/vogelgrippe eingesehen werden.
Aufstallpflicht für Betriebe
Mit der neuen Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis auf das aktuelle Infektionsgeschehen. In den Wochen nach den ersten Funden im Oktober spielten zunächst insbesondere Zugvögel eine bedeutende Rolle bei der Verbreitung der Vogelgrippe. Mit Ende des Vogelzugs tritt das Infektionsrisiko durch diese in den Hintergrund. Dagegen werden aktuell vermehrt erkrankte und verendete Standvögel wie Singschwäne, Enten und Nilgänse aufgefunden – insbesondere am Edersee sowie im unteren Edertal. In Abwägung der neuen Situation wurde die Aufstallungspflicht daher im Landkreis weitestgehend gelockert. Unter Berücksichtigung der Konsequenzen bei einem Ausbruch im Hausgeflügelbestand müssen Betriebe mit über 1.000 Tieren im Landkreis Waldeck-Frankenberg weiterhin aufstallen.

In den Risikogebieten rund um den Edersee bzw. unteres Edertal betrifft dies schon Betriebe mit mehr als 50 Tieren. Dies betrifft insbesondere die Geflügelhaltenden in den Stadt- und Gemeindeteilen Altwildungen, Wega, Affoldern, Anraff, Bergheim, Bringhausen, Buhlen, Giflitz, Hemfurth-Edersee, Mehlen (mit Lieschensruh), Wellen, Asel, Basdorf, Buchenberg, Harbshausen,Herzhausen, Kirchlotheim, Marienhagen, Schmittlotheim, Vöhl, Kernstadt Waldeck sowie Nieder- und Ober-Werbe. Das bedeutet, dass diese Betriebe die Tiere vorsorglich – weg von der Weidehaltung – weiterhin nur in geschlossenen Ställen oder überdachten Volieren halten dürfen.


Kontakt zu Wildvögeln
Auch weiterhin ist es wichtig, dass der direkte oder indirekte Kontakt zwischen Geflügel und Wildtieren bzw. deren Ausscheidungen weitestgehend vermieden wird. Kranke Vögel scheiden den Erreger mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeiten aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Weiterhin kann eine Übertragung auch durch kontaminierte Gebrauchsgegenstände wie Fahrzeuge, Geräte oder Verpackungsmaterial geschehen.
Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen und Veranstaltungsverbot
Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen sowie das Veranstaltungsverbot der ursprünglichen Verfügung gelten auch weiterhin. Sollte zudem ein kranker oder toter Wildvogel, insbesondere Wassergeflügel wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher oder Kraniche, aber auch Greifvögel, gefunden werden, sollte das Veterinäramt des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter Tel. 05631 954-1753 informiert werden. In diesem Zusammenhang macht der Landkreis nochmals darauf aufmerksam, dass alle – auch kleinere und nicht-kommerzielle – Geflügelhaltungen in Waldeck-Frankenberg beim Landkreis angemeldet werden müssen – unabhängig davon, wie viele Tiere sie besitzen. Auch bei der Hessischen Tierseuchenkasse müssen sie registriert werden. Weitere Infos dazu gibt es online unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/vogelgrippe.