Stolz übergibt Förderbescheid für das Gesundheitszentrum Frankenau

Frankenau(pm). Gesundheitsministerin Diana Stolz hat am 21. August 2025 einen Förderbescheid über 1.3 Millionen (1.334.899,89) Euro an Frankenaus Bürgermeister Manuel Steiner für die Errichtung eines sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums überreicht. Mit dieser Förderung beteiligt sich das Land Hessen an den Kosten für die Ausstattung und Errichtung des Gesundheitszentrums in der ländlichen Gemeinde. „Gesundheitszentren können einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung einer wohnortnahen und zukunftsfähigen medizinischen Versorgung leisten“, betonte Stolz. Die Hessische Landesregierung fördere daher insbesondere auch im ländlichen Raum die Neugründung von Gesundheitszentren. Nach Battenberg entsteht mit dem Gesundheitszentrum in Frankenau die zweite sektorenübergreifende Anlaufstelle für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. „Gesundheitsversorgung muss auf dem Land und in der Stadt gewährleistet sein, darauf ist unser Engagement gerichtet. Künftig werden viele Versorger und medizinische Dienstleister unter einem Dach vereint sein und das hilft vor allem den Patientinnen und Patienten, die viele Gesundheitsangebote an einem gemeinsamen Standort vorfinden“, so die Ministerin.

Geplant ist, auf der Brutto-Grundfläche von 1850 Quadratmetern barrierefrei erreichbare Nutzungseinheiten aus dem Bereich der Gesundheitsfürsorge einzurichten. Gefördert wird das Gesundheitszentrum mit folgenden teilnehmenden Fachgebieten: Zahnarztpraxis, Physiotherapiepraxis, Praxis für Psychologische Psychotherapie, Ambulanter Pflegedienst, Apotheke und Hausarzt. Stolz verwies auf die vielfältigen Maßnahmen des Landes zur Stärkung der gesundheitlichen Versorgung, insbesondere auf die sogenannte Landarztquote, die dem zunehmenden Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegenwirken soll.

Durch die Landarztquote werden jährlich rund acht Prozent der Medizinstudienplätze für Bewerberinnen und Bewerber reserviert, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten Gebieten oder im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig zu sein. Die Quote leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die medizinische Versorgung in strukturschwachen Gebieten langfristig zu verbessern. Weiterhin bietet diese außerdem Studieninteressierten ohne Spitzenabitur, aber mit hoher Motivation, fachspezifischer Eignung und einschlägigen Erfahrungen aus Ausbildung, beruflicher Tätigkeit, Freiwilligendienst oder Ehrenamt eine realistische Chance auf einen Medizin-Studienplatz.

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