Achtung Waffenbesitzer: Änderungen im Waffengesetz

Altenlotheim(od). Für die Besitzer von Waffen und Munition ergeben sich wichtige Änderungen, die nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt seit heute, Donnerstag, 6. Juli 2017, Gültigkeit haben. Der Bundestag hatte Mitte Mai 2017 einen Gesetzentwurf zu Änderungen des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften beschlossen. Davon betroffen ist insbesondere die sachgerechte Aufbewahrung von Schusswaffen. Zukünftig gelten höhere Sicherheitsstufen für die Aufbewahrung der Waffen und der Munition. Für die bisher genutzten Waffenschränke, die den alten Erfordernissen entsprachen, gilt eine Besitzstandswahrung. Anders ist dies nur dann, wenn das Behältnis nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle den Besitzer gewechselt hat. Das bedeutet beispielsweise, dass zukünftig in Erbfällen die Waffenschränke nicht übernommen werden können und die Erben sich gegebenenfalls neue Sicherheitsbehältnisse anschaffen müssten. Ebenfalls neu ist, dass auch erlaubnisfreie Waffen und Munition ab sofort in verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden müssen. Zudem wird es für den befristeten Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich sein, “straffrei” illegal besessene Waffen aller Art und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben.

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