Grüne: Solidarität mit angeklagten Ärztinnen

§219 StGB schränkt sexuelle Selbstbestimmung ein

Kassel(pm). Anlässlich der Gerichtsverhandlung in den Fällen Nora Szász und Natascha Nicklaus erklärt Vanessa Gronemann, Vorsitzende der Kasseler Grünen und Landtagskandidatin: „Der §219a StGB erschwert es ungewollt Schwangeren, sich darüber zu informieren, wo sie einen Abbruch mit welcher Methode durchführen lassen können. Ärzt*innen können nicht über eine Leistung informieren, die sie anbieten. Damit verwehrt der Paragraf Betroffenen eine wichtige Information in einer Notlage, schränkt ihre sexuelle Selbstbestimmung ein, er widerspricht der freien Arztwahl und der Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten.“ Am Mittwoch, den 29.08.2018, gibt es ab 8:15 Uhr eine Kundgebung für die beiden Frauenärztinnen vor dem Amtsgericht in der Frankfurter Straße 9. Vor Ort wird es Redebeiträge von u. a. Anne Janz, grüne Dezernentin der Stadt Kassel für Jugend, Frauen, Gesundheit und Bildung, und Ulle Schauws MdB, frauenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, geben. In der Verhandlung wird es um die Frage gehen, ob eine bloße Information über Schwangerschaftsabbrüche auf einer Homepage schon als Werbung gilt, welche nach § 219a StGB strafbar ist. Während der Verhandlung wird die Kundgebung unterbrochen und im Anschluss fortgesetzt.

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