Waldeck-Frankenberg: Verbot der Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen

Waldeck-Frankenberg(pm). Wie schon in anderen Regionen geschehen, ist nun auch der Landkreis Waldeck-Frankenberg in Gestalt seiner Unteren Wasserbehörde gezwungen, ein Wasserentnahmeverbot aus Flüssen, Bächen und Seen auszusprechen. Die kurzen Regenfälle der letzten Tage haben nicht ausgereicht, die Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit im Landkreis auszugleichen. Längere und ausdauerndere Regenfälle sind nicht in Sicht, so dass die Untere Wasserbehörde nun das Verbot der Wasserentnahme ausspricht.

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Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent Karl-Friedrich Frese erläutert: „Die Gewässer im Landkreis Waldeck-Frankenberg haben sich durch extrem niedrige Wasserstände und geringe Abflussmengen stark aufgeheizt.“ Vor allem in kleineren Gewässern seien die Abflussmengen bedenklich. Als besonders kritisch erachtet die Untere Wasserbehörde die Situation im Oberlauf der Eder; so ist der mittlere Niedrigwasserabfluss am Pegel Auhammer bereits weit unterschritten. Es herrschen lebensbedrohende Zustände für Fische und Wasserorganismen, die durch Wasserentnahmen und sinkende Pegelstände weiter verschlechtert werden. Das soll durch das Entnahmeverbot vermieden werden. Der Landkreis mit seiner Unteren Wasserbehörde weist darauf hin, dass das Verbot auch bei zuvor ausgesprochenen Genehmigungen zur Wasserentnahme greift. Diese Genehmigungen sind mit der Verfügung des Verbots der Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen ausgesetzt. Wer das Verbot nicht einhält, verstößt gegen das Wasserhaushaltsgesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen geahndet werden kann. Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt und um ökologische Schäden zu verhindern, sollten alle Bürgerinnen und Bürger sorgsam mit der Ressource Wasser umgehen und sich verantwortungsbewusst verhalten.

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