Frist verlängert für die Dorfentwicklung in Geismar und Dörnholzhausen

Frankenberg(pm/nh). Die Laufzeit des Dorfentwicklungsverfahrens im Förderschwerpunkt Geismar/ Dörnholzhausen endet im Jahr 2019. Die Einreichungsfrist für Förderanträge wurde jetzt um sechs Monate verlängert: Bewilligungsreife Förderanträge für private sowie kommunale Maßnahmen können noch bis zum 31.03.2019 beim Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung in Korbach abgegeben werden. Die Umsetzung der Maßnahmen muss dann bis Ende 2019 geschehen. Interessierte Eigentümer wenden sich an Frau Ute Friedrich:

Kontaktdaten:
Dipl.-Ing. Architektin
Ute Friedrich
Schulstraße 1
34516 Vöhl
Tel.: (0 56 35) 232
Mobil: (01 51) 19 44 94 77
ute.friedrich@uf-architektur.de 

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Über 50 private Projekte sind bislang in Geismar und Dörnholzhausen umgesetzt worden. Der Zuschuss für private Bauprojekte beträgt 35 % der förderfähigen Kosten, maximal 45.000 Euro. Das Dorfentwicklungsprogramm hat zum Ziel, das Dorf als attraktiven Wohn- und Arbeitsstandort zu gestalten und die vorhandene Bausubstanz der Ortskerne zu erhalten. Gefördert wird dabei die Sanierung und Erweiterung von bestehenden Wohnhäusern mit „ortstypischer Bauweise“, aber auch der Umbau von Nutz- zu Wohngebäuden (Umnutzung). Konkret heißt das: die Sanierung und Erneuerung von Dächern, Fassaden, konstruktiven Bauteilen, Fenstern, Türen und der Innenausbau von Gebäuden. Unter bestimmten Bedingungen kann sogar der Abriss mit anschließendem Neubau gefördert werden. Ortstypische Gestaltungsmerkmale sind beispielsweise Schindel-, Ziegel-, und Holzverkleidungen, mit Tonziegeln eingedeckte Satteldächer und Fenster aus einheimischen Hölzern.

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