Berlin/Kassel(pm/nh). Die Bundestagsabgeordnete Esther Dilcher(SPD) wird ordentliches Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss. Es ist naheliegend, dass eine Volljuristin und Notarin ordentliches Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird. „Die Entscheidung, mich für den Ausschuss Recht und Verbraucherschutz zu bewerben, fiel bereits am Wahlabend“, erläutert die Abgeordnete. „Ich finde es wichtig, auch auf der politischen Ebene meine berufliche Erfahrung und meinen juristischen Sachverstand einzubringen“, so Dilcher weiter. „Gerade der Bereich Familienrecht öffnet einem die Augen für Probleme und Notlagen in unserer Gesellschaft – hier möchte ich gerne an Verbesserungen arbeiten.“ Und sicher wird es dazu zahlreiche Gelegenheiten geben: Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz behandelt neben der klassischen rechtspolitischen Gesetzgebung auch aktuelle Fragen des Schutzes der Verbraucher. Die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beraten über vielfältige Themen, die alle Bürger betreffen, und erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben. Dabei ist die Ausschussarbeit zunehmend von der EU-Rechts- und Verbraucherschutzpolitik bestimmt. Der Ausschuss berät ferner über eine Beteiligung des Deutschen Bundestags in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.Bei der stellvertretenden Mitgliedschaft im Haushaltsausschuss handelt es sich in Esther Dilchers Fall um eine so genannte ständige Stellvertretung. Das bedeutet, die Abgeordnete hat eine eigene Berichterstattung inne und wird voraussichtlich für den Einzelplan 07 – Recht und Verbraucherschutz – verantwortlich zeichnen. „Das ist für eine neu gewählte Abgeordnete durchaus etwas Besonderes“, freut sich Esther Dilcher. Ohne Zustimmung des Bundestages erhält die Bundesregierung zwar keinen Cent aus der Staatskasse, aber wie viel Geld der Bund ausgeben darf und wofür, darüber berät jährlich der Haushaltsausschuss. Des Weiteren kontrolliert er fortlaufend die Haushaltsführung der Bundesregierung. Den Vorsitz des Haushaltsausschusses übernimmt nach parlamentarischem Brauch ein Mitglied der größten Oppositionsfraktion. Obwohl die AfD die etablierten Parteien und ihre Arbeitsweise sowie die Gebräuche und die Gepflogenheiten des Parlaments oft auf das Schärfste kritisiert hat, fordert sie nun mit der Übernahme des Vorsitzes im Haushaltsausschuss und ihrem Bestimmungsrecht für die personelle Besetzung eben diese Gepflogenheiten für sich ein. Da die Bräuche, Gepflogenheiten und die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages selbstverständlich für alle Abgeordneten gleichermaßen gelten, haben wir ihnen gewährt, was sie eigentlich ablehnen. Herzlich Willkommen in der Realität.