Frankenberg(nh). Im Stadtgebiet von Frankenberg (Eder) gilt seit Anfang Dezember die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Katzenschutzverordnung. Sie gilt für alle Katzen, die älter als fünf Monate sind und die Zugang ins Freie haben. Wesentliche Inhalte der Verordnung sind die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen. Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese demnach vorher von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen zu lassen. Darüber hinaus müssen die Halter/innen ihre Katze im Haustierregister von Tasso e. V. mit Name und Anschrift sowie den Chip-Daten registrieren. Die Registrierung in dieser Datenbank ist kostenfrei unter https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-registrieren möglich. Sowohl das Ordnungsamt als auch das Amt für Veterinärwesen kann die Vorlage eines Nachweises über die durchgeführte Kastration bzw. Registrierung verlangen. Ausnahmen können auf Antrag durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zugelassen werden. Wer seine Katze nicht kastrieren lässt oder auf Verlangen die entsprechende Bescheinigung nicht vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000,00 € geahndet werden kann.
Die komplette Verordnung ist auf der Seite der Stadt Frankenberg (Eder) online einzusehen unter www.frankenberg.de