Gemeinsame Kontrollwoche der hessischen und niedersächsischen Polizei

Fernbus in der Kontrollstelle der nordhessischen Polizei. Foto:Polizeipräsidium Nordhessen/nh

 Bekämpfung der Eigentums- und Schleusungskriminalität durch reisende Täter

Südniedersachsen / Nordhessen(ots). Die durch Südniedersachsen und Nordhessen verlaufenden Autobahnen stellen mit ihrer zentralen Lage in Deutschlands und Europas Mitte wichtige Knotenpunkte und Verbindungsrouten im europäischen Fahrzeugverkehr dar. Entsprechend dienen diese Verkehrsadern auch  überörtlich agierenden Straftätern als bedeutsame Anreise- und Verbringungswege. Zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität durch reisende Täter, der Verschiebung von gestohlenen Kraftfahrzeugen sowie der Schleusungskriminalität stimmten sich die PD Göttingen und das PP Nordhessen ab, Kontrollen auf den erkannten, von den Tätern genutzten Anreise- und Verbringungswegen der Bundesautobahnen (BAB) durchzuführen. Durch intensive Absprachen, Planungen und Vorbereitungen durch die jeweiligen Autobahndienststellen sollten die Gefahren, die mit Verkehrskontrollen auf Autobahnen einhergehen, weitestgehend minimiert werden, um möglicherweise tatverdächtige Personen beziehungsweise auffällige Fahrzeuge oder Personen festzustellen und zu erfassen. Erklärtes Ziel war es auch, neben diesen erwarteten Feststellungen, mit unterschiedlichen Kontrollmaßnahmen und Vorgehensweisen Erfahrungen zu sammeln, um bei späteren Maßnahmen gegebenenfalls noch zielgerichteter die Deliktsfelder bekämpfen zu können. Bei den vom 14. bis zum 18. März 2017 erfolgten Kontrollen wurden fast jeden Tag insgesamt ca. 100 hessische und niedersächsische Polizeibeamte eingesetzt. Zeitgleich führte auch der Zoll Kontrollen durch. Diese wurden unterstützt von den Autobahnmeistereien und dem THW.

Kontrollen in Nordhessen:

Im Rahmen der gemeinsamen Kontrollen nahmen über 60 Beamte und Angestellte des Polizeipräsidiums Nordhessen mit Unterstützung von Beamten der Hessischen Bereitschaftspolizei sowie des Zolls im Laufe des Mittwochs den Fernbusverkehr auf Nordhessens Autobahnen ins Visier. In der Zeit von 8 bis 15 Uhr winkten sie vier Reisebusse und zwei Klein-Lkw von den Autobahnen 7 und 44 zu einer vorbereiteten Kontrollstelle und führten anschließend umfangreiche Kontrollen durch. Dabei überprüften sie 94 Personen, die als Fahrer oder Fahrgäste in den Fahrzeugen angetroffen wurden. Neben mehreren Anzeigen wegen allgemeiner Verkehrsverstöße leiteten sie gegen zwei Personen Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein, da sie verbotene Messer mitführten. Der 32-jährige Fahrer eines tschechischen Klein-Lkw hatte zudem gegen die Mitführpflicht von Tageskontrollblättern verstoßen und muss sich nun wegen Verstoßes gegen Sozialvorschriften verantworten, weshalb ihm ein Bußgeld im dreistelligen Eurobereich droht. Auch am Donnerstag waren Polizei und Zoll gemeinsam auf den nordhessischen Autobahnen unterwegs. Mit Funkstreifen- und Zivilwagen führten über 50 Beamte im Lauf des Tages mobile Kontrollen durch und  zogen dabei 83 Fahrzeuge vorübergehend aus dem Verkehr. An diesem Tag kam es zu 145 Personenüberprüfungen. Vier Anzeigen wegen Drogenbesitzes, vier Anzeigen wegen Fahrens unter Drogeneinfluss sowie die Sicherstellung von rund sieben Gramm Kokain und einer kleinen Menge Marihuana stehen am Ende dieses Tages zu Buche. Zudem muss einer der Fahrer wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten, da er mit einem entstempelten und nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs war. Neben diesen Verstößen erlangten die Beamten an beiden Tagen bei Überprüfungen von Personen mit Bezug zur Eigentumskriminalität auch wichtige Erkenntnisse für zukünftige Maßnahmen bei der zielgerichteten Bekämpfung der Kriminalität durch reisende Täter.

 

Kontrollstelle auf der Autobahn. Polizei Göttingen/nh

Kontrollen in Südniedersachsen:

Insgesamt kontrollierte die Polizei 659 Fahrzeuge und ca. 800 Personen. Hierbei wurden 3 Per-sonen festgestellt, die per Haftbefehl gesucht wurden, einer von ihnen war zur Festnahme aus-geschrieben und wurde einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Die Einsatzkräfte leiteten 23 Strafverfahren ein, davon einmal wegen Fahren unter alkoholischer Beeinflussung. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,08 Promille. Außerdem bestand bei einem 22 jährigen und einem 28 jährigen Fahrzeugführer der Verdacht der Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Es wurden jeweils Blutentnahmen durchgeführt. Die Bilanz im Bereich der Ordnungswidrigkeiten beläuft sich auf insgesamt 68 eingeleitete Ver-fahren, dazu zählen auch Geschwindigkeitsüberschreitungen und Unterschreitung des Sicher-heitsabstandes. Negativer Spitzenreiter im Bereich Geschwindigkeit war ein Fahrzeugführer, der bei Tempolimit 130 eine gemessene Geschwindigkeit von 192 Km/h fuhr und damit 62 km/h zu schnell war. 11 Fahrzeugführer mussten ihre Fahrzeuge stehen lassen, ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt. 5 weitere Fahrzeugführer mussten eine Sicherheitsleistung entrichten.

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