Wiesbaden(nh). Bei schweren Verkehrsunfällen sind häufig Feuerwehren die ersten Einsatzkräfte, die am Unfallort eintreffen. Um die Unfallstelle bestmöglich absichern zu können, haben die Feuerwehren in Hessen die erforderlichen Möglichkeiten zur Absicherung der Einsatzstelle. Dazu haben Verkehrs- und Innenministerium heute einen neuen Erlass herausgegeben. „Wir ermöglichen damit den Feuerwehren den Einsatz von Blink- und Leuchtpfeilen und fahrbaren Absperrtafeln“, sagten Verkehrsminister Tarek Al-Wazir und Innenminister Peter Beuth am Montag in Wiesbaden. „Das hilft den Feuerwehrleuten, sich selbst am Unfallort zu schützen. Und es verringert die Gefahr von Folge- und Auffahrunfällen.“ Der neue Erlass ist in enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen entstanden. „Für unsere Einsatzkräfte bleibt die Arbeit damit sicher, insbesondere dann, wenn wir Einsatzstellen im laufenden Verkehr absichern müssen. Ich bin froh, dass wir hier sehr schnell eine so praktikable Lösung gefunden haben“, sagte Dr. h.c. Ralf Ackermann, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Hessen. Der heute vom Verkehrs- und Innenministerium unterzeichnete gemeinsame Erlass konkretisiert eine Regelung im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (§ 6 Abs. 1 HBKG). Demnach sind Feuerwehren angehalten, Gefahren abzuwenden, die beispielsweise durch Unfälle oder Brände entstehen. Die Regelung umfasst dabei auch Sicherungsmaßnahmen zum Schutz Dritter vor und bei Unfällen im Straßenverkehr. Auch bei anderen Schadensereignissen, bspw. wenn umgeknickte Bäume eine Fahrbahn versperren, kann die Feuerwehr entsprechende Maßnahmen ergreifen. An diesen Einsatzstellen besteht nicht nur eine Gefahr für die verunfallten Personen und/oder die Einsatzkräfte, sondern auch für die nachkommenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die auf die Einsatzstelle zufahren. Dabei sind die Feuerwehren befugt, erforderliche Mittel einzusetzen, um ein Hineinfahren in die Einsatzstelle abzuwenden. Hierzu können auch sogenannte Blinkpfeile verwendet werden.
Hintergrund: Warum ist diese Neuregelung notwendig?
Eine hessische Ausnahmegenehmigung hatte den Feuerwehren bis November 2016 gestattet, zusätzlich zu den Heckwarnsystemen auch verkehrslenkende Maßnahmen mit Hilfe von Signalvorrichtungen vorzunehmen, um bei Verkehrsunfällen bis zum Eintreffen der Polizei andere Verkehrsteilnehmer um den Einsatzbereich herum zu lenken. Der Bund hatte 2013 die Ausgestaltung solcher Heckwarnsysteme in der Straßenverkehrszulassungsordnung vereinheitlicht, damit aber keine Befugnis verkehrslenkender Maßnahmen verbunden. Der hessischen Ausnahmegenehmigung war damit der Boden entzogen. Hessen hatte wiederholt und zuletzt im Spätsommer 2016 den Bund auf die Bedürfnisse der Feuerwehren hingewiesen.