Korbach(nh). Seit vergangener Woche sind alle Geflügelhalter in Hessen dazu verpflichtet, ihre Tiere im Stall zu halten und bestimmte Maßnahmen zur Biosicherheit einzuhalten. Das Veterinäramt des Landkreises wird die Einhaltung der Verordnungen bei Tierhaltern in Waldeck-Frankenberg unangemeldet nachprüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Neben der ausnahmslosen Aufstallung aller Geflügeltiere müssen Halter ein Bundesregister führen, in dem an jedem Werktag die Anzahl der verendeten Tiere dokumentiert werden muss, sofern dies der Fall war. Darüber hinaus müssen alle Legehennenhalter ab einem Bestand von zehn Hühnern zusätzlich dazu die Gesamtzahl der an jedem Werktag gelegten Eier in das Register eintragen. Ergänzend müssen besondere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden: Dazu gehört die Sicherung der Ställe gegen unbefugten Zutritt. Auch betriebsfremde Personen dürfen die Ställe nur mit Schutzkleidung betreten, die anschließend entweder gereinigt und desinfiziert oder schadlos entsorgt werden muss; weiterhin muss der Geflügelhalter Einrichtungen vorhalten, um die Hände zu waschen und Schuhe zu desinfizieren. „Nach Anweisung des Landes Hessen wird unser Veterinäramt die Aufstallung sehr restriktiv durchsetzen“, sagt Landwirtschaftsdezernent Friedrich Schäfer. „Wenn überhaupt sind Ausnahmegenehmigungen nur in absoluten und speziell begründeten Einzelfällen und nach sorgfältiger Risikobewertung durch das Veterinäramt möglich“, ergänzt der Leiter des Fachdienstes Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Dr. Martin Rintelen. Weiterhin betont der Amtstierarzt, dass das Veterinäramt im gesamten Landkreis verstärkt und unangemeldet nachprüfen wird, ob die Auflagen eingehalten werden. „Das ist nicht nur unsere Pflicht“, so der Veterinärmediziner weiter. „Jeder Geflügelhalter sollte das auch aus eigenem Antrieb im Sinne der Gesundheit seiner eigenen Tiere tun.“ Bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben drohen Verwarn- oder Bußgelder. Bei der Aufstallung ist wichtig, dass das Geflügel mit keinerlei Wildvögeln oder deren Ausscheidungen in Kontakt kommen darf. „Konkret bedeutet dies jedoch nicht zwingend, dass die Tiere in jedem Fall in einen Stall müssen“, erklärt Dr. Martin Rintelen. „Die Tiere dürfen zwar nicht in einen Grünauslauf: sie dürfen jedoch in einen von allen Seiten geschützten Auslauf, wenn dieser so eingerichtet ist, dass keine Wildvögel oder deren Ausscheidungen hinein gelangen können.“ Denkbar wären demnach beispielsweise auch Wintergärten sowie Pavillons oder Zelte, die in Kombination mit der Anbringung von Vogelnetzen gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen müssen – insbesondere auch vor kleinen Spatzen, die es im Winter oft zu den Futterstellen des Nutzgeflügels zieht. Bei offenen Fragen zur Umsetzung der Aufstallpflicht und der Hygienemaßnahmen steht das Veterinäramt den Geflügelhaltern gern beratend zur Seite. „Wir sind uns im Klaren darüber, dass die Aufstallpflicht keine angenehme Sache ist – weder für die Geflügeltiere, noch für die Halter, die sie umsetzen müssen“. So Rintelen weiter. „Sie ist jedoch wichtig und notwendig, um die Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen.“ Damit sich die Tiere in den Ställen wohler fühlen, rät das Veterinäramt, Ausweichmöglichkeiten zum Scharren und Picken anzubieten. Das kann beispielsweise durch – für die Geflügeltiere attraktives – Beschäftigungs-material geschehen, welches jeden Tag ein bisschen variiert werden sollte: Das könnte unter anderem Stroh, Picksteine, Getreide oder Altbrot sein. Weitere Informationen und Empfehlungen dazu hat der Landkreis auf seiner Webseite unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de zusammengestellt: In der Rubrik „Bürgerservice“ ist im Bereich „News und Aktuelles“ ein Hinweis zu einer Sonderseite veröffentlicht, auf der es regelmäßig aktuelle Informationen zur Vogelgrippe und den Verordnungen gibt sowie Handlungsempfehlungen und Merkblätter für Geflügelhalter. In Waldeck-Frankenberg gibt es bisher einen bestätigten Fall einer Vogelgrippe-Infektion einer toten Ente, die am Twistesee gefunden wurde. Daraufhin wurden rund um den Twistesee ein Sperrbezirk von einem Kilometer sowie ein Beobachtungsbezirk mit einem Radius von drei Kilometern rund um den Fundort am Strandbad eingerichtet. Die Regionen rund um den Edersee wurden bereits davor zum Risikogebiet erklärt.