Sondermüll fachgerecht und bequem entsorgen

Rubrikbild: Gabriele Schmadel/pixelio.de(nh)

 

Das Schadstoffmobil ist wieder im Landkreis unterwegs

Korbach(nh). In der Zeit vom 29. September bis einschließlich 29. Oktober 2015 sind wieder speziell gekennzeichnete Sammelfahrzeuge im Landkreis unterwegs, um Sonderabfälle entgegenzunehmen. Bürgerinnen und Bürgern können entsprechende Abfälle so bequeme und fachgerecht entsorgen. Angenommen werden umweltgefährdende Abfälle. Die maximale Annahmemenge ist auf 100 Kilogramm pro Sammlung pro Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 Kilogramm und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren und Laugen sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Annahmemenge bei maximal 10 Kilogramm bzw. 10 Litern; bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei einem Kilogramm bzw. einem Liter.

 Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abzugeben. Die Behältnisse müssen fest verschlossen sein und werden mit entsorgt. Altöle werden nicht angenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet. Altmedikamente aus privaten Haushalten werden ohne Verpackungen in kleinen Mengen entgegengenommen. Neben den Sonderabfällen können auch Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolu­men von maximal 10 Litern abgegeben werden. Fernsehgeräte und Bildschirme sowie alle Großgeräte (wie z.B. Herde, Waschmaschinen, Trockner, Mikrowellen, Dunstabzugshauben, Bügelmaschinen, Rasenmäher, Computer u.ä) sind grundsätz­lich von der Annahme über die mobile Sammlung ausgeschlossen. Sie können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an den Abfallentsorgungsanlagen des Kreises abgegeben werden bzw. über die Sperrmüllabfuhr der Städte und Gemeinden entsorgt werden. Neonröhren und Energiesparlampen können bis zu einer Menge von maximal 10 Stück abgegeben werden. In größeren Mengen können sie ebenfalls kostenlos bei den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgegeben werden. Gewerbliche Abfallerzeuger mit einer abzugebenden Menge von über 50 Lampen wenden sich bitte an gewerbliche Sammelstellen. Die Sonderabfälle sind zum Schutz spielender Kinder persönlich abzugeben. Keinesfalls dür­fen die Abfälle an den Sammelstellen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird ge­beten, sich nicht mit dem eigenen Kraftfahrzeug auf den Sammelplatz für das Schadstoffmobil zu stellen und die Zufahrten frei zu halten. Sonderabfall-Kleinmengen aus Privathaushalten können kostenlos abgegeben werden. Von Handwerksbetrieben, Kleingewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder aus dem Verwaltungsbereich wird eine Entsorgungsgebühr in Höhe von sieben Euro pro Kilogramm erhoben. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Abfallberatung des Landkreises unter Tel. 06451 – 743746 oder im Internet unter www.abfallw-wa-fkb.de. Wo die Mobile wann Station machen: den Tourenplan gibt es auf der Webseite des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de 

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