Korbach(nh/od). Der Landkreis Waldeck-Frankenberg will im Jahr 2015 erneut einen Denkmalschutzpreis zur Förderung besonderer, beispielhafter, denkmalschutzpflegerischer Leistungen verleihen. Bereits zum 4. Mal soll der Preis in diesem Jahr ausgegeben werden. Es steht ein Preisgeld von insgesamt 2.500 Euro zur Verfügung, das auf höchstens drei Preisträger aufgeteilt werden kann.
Einzelpersonen, Personengruppen, Vereine und Verbände sind nunmehr aufgerufen, Vorschläge für den Denkmalschutzpreis einzureichen. Auch Eigenbewerbungen sind zulässig. Vorgeschlagen werden können Personen oder Personengruppen, die im Landkreis als private Bauherren eine Baumaßnahme durchgeführt haben. Der Benennung sollten Unterlagen beigefügt sein, mit denen das zu würdigende besondere, beispielhafte Engagement zum Ausdruck gebracht wird, z. B. ein chronologischer Abriss der Baugeschichte und der Restaurierungsgeschichte mit Bildern (vorheriger Zustand,Umbauphasen,neuer Zustand), Planungsunterlagen, z. B. Bauaufnahme, Bauuntersuchung, restauratorische Untersuchungen, Baugesuch, Gegenüberstellung vorher- nachher, Baugenehmigung oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung, Pressenotizen.
Eine Liste der bisherigen Preisträger ist auf Anfrage beim Landkreis Waldeck-Frankenberg, Untere Denkmalschutzbehörde, Walter Schumann, Südring 2, 34497 Korbach, Tel. 05631/ 954-413 erhältlich. Dort werden auch unter dem Stichwort „Denkmalschutzpreis 2015“ die Vorschläge für einen Denkmalschutzpreisträger, eine Denkmalschutzpreisträgerin 2015 entgegengenommen. Die Benennungen müssen bis zum 31. Mai 2015 beim Landkreis eingegangen sein.