Tödlicher Unfall im Kunsteiskanal in Winterberg

Gegen diesen Trecker prallten die drei Männer bei ihrer Fahrt durch die Bobbahn.  Foto: Kreispolizeibehörde HSK/ots

Winterberg (ots/od)  Am Samstag um kurz nach 4 Uhr meldete sich ein Zeuge bei der Polizei im Hochsauerlandkreis und berichtete, er habe gerade Hilferufe gehört. Diese kämen aus der Umgebung, eine Quelle könne er aber nicht lokalisieren. Daraufhin nahmen Polizisten der Polizeiwache Winterberg sofort die Suche nach den Hilfesuchenden auf. Nach einiger Zeit konnten die Rufer auch gefunden werden: Drei junge Männer befanden sich im Kunsteiskanal in Winterberg.

Alle waren verletzt und bedurften ärztlicher Hilfe. Durch den eintreffenden Rettungsdienst wurden zwei Männer im Alter von 26 und 29 Jahren mit schweren Verletzungen aus der Fahrrinne der Bobbahn gerettet und in Krankenhäuser gebracht. Nach bisherigen Informationen besteht für beide aktuell keine Lebensgefahr. Für die dritte Person kam aber leider jede Hilfe zu spät. Ein Notarzt konnte am Einsatzort nur noch den Tod des 25 Jahre alten Mannes feststellen. Sofort eingeleitete Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Arnsberg und der Kriminalpolizei haben bislang ergeben, dass die drei Männer gemeinsam mit einer vierten Person (alle Männer stammen aus Hamm) angereist waren. Dann waren sie unter Überwindung eines Zaunes im Startbereich der Strecke auf das Gelände der Bobbahn gelangt. Auf mitgebrachten Kinderbobs begannen drei der vier Männer dann die Fahrt durch den dunklen Eiskanal ins Tal. Der Vierte im Bunde lehnte dies ab und man wollte sich später im Zielbereich wieder treffen. Kurz vor Ende der Strecke traf das Trio dann auf ein Hindernis in der Bahn. Dort stand vor dem Ziel ein Trecker auf der Bobbahn, der für die Präparierung der Eisflächen genutzt wird. Die drei Männer prallten gegen diesen Trecker und zogen sich dabei die Verletzungen zu. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg und die Kripo der Polizei im Hochsauerlandkreis haben umgehend die Ermittlungen zu dem Unfall der drei Männer aus Hamm aufgenommen. Nach deren Abschluss wird sich die Staatsanwaltschaft eingehend mit einer möglichen strafrechtlichen Relevanz der Ergebnisse befassen. Bis dahin bleiben die Ermittlungsergebnisse, auch zur Motivation der Personen, abzuwarten. Die Sportanlage wurde zunächst gesperrt, konnte aber zwischenzeitlich wieder von der Staatsanwaltschaft freigegeben werden.

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