Korbach(nh). Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat 13 neue Bezirksschornsteinfeger. Bereits im November erhielten sie ihre Bestellungsurkunde aus Händen des Sachbearbeiters für das Schornsteinfegerwesen, Ralph Klaus, vom Regierungspräsidium Kassel. An der Feierstunde zur Bestellung im Korbacher Kreishaus nahmen auch Erster Kreisbeigeordneter und Brandschutzdezernent Jens Deutschendorf(Die Grünen), Kreisbrandinspektor Gerhard Biederbick und Kreissachbearbeiter Hans Hiemer teil. Der Erste Kreisbeigeordnete dankte den Bezirksschornsteinfegern, dass sie sich für die verantwortungsvolle Aufgabe zur Verfügung stellen, und wünschte ihnen viel Erfolg bei ihrer Arbeit. Die Bestellung ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
Insgesamt 20 Kehrbezirke mit jeweils einem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gibt es im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Der Kreisgruppe steht Siegfried Becker als Kreisobmann vor. Grundlage für die Tätigkeit der Bezirksschornsteinfeger ist das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens. Es ist zu großen Teilen am 29. November 2008 in Kraft getreten. Die Folge war ein kompletter Strukturwandel des Berufsbildes. Durch die genannte Regelung wurde das Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk neu erlassen. Außerdem wurde das bestehende Schornsteinfegergesetz geändert. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens war der jeweilige Bezirks-Schornsteinfegermeister umfassend beliehen. Nun ist er ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger mit einer Bestelldauer von sieben Jahren. Er übernimmt lediglich hoheitliche Aufgaben. Dazu gehören die Feuerstätten-Schau, die Erstellung des Feuerstättenbescheides und die Überwachung aller gesetzlich anfallenden Schornsteinfegerarbeiten in seinem Kehrbezirk. Vor diesem Hintergrund mussten sich auch die 13 en, die nun zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern bestellt wurden, um ihren Posten bewerben, obwohl sie teilweise schon seit Jahrzehnten die verantwortungsvolle Position innehatten. Nach sieben Jahren Ausübung der Tätigkeit sieht das neue Gesetz diese Vorgehensweise vor. Erster Kreisbeigeordneter Deutschendorf stellte bei seiner Gratulation zufrieden fest, dass alle en, die sich erneut auf „ihren“ Bezirk beworben hatten, für diesen auch genommen worden seien. Damit sei eine Kontinuität gewährleistet, die allen Beteiligten zu Gute komme.
Zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern ernannt wurden Siegfried Becker/ Twistetal-Twiste, Heinz-Walter Beil/ Frankenberg (Eder), Kai-Uwe Endes/ Twistetal-Twiste, Dirk Grebe/ Willingen-Rattlar, Stephan Gündling/ Twistetal-Ober-Waroldern, Peter Klinge/ Haina-Battenhausen, Hubert Meier/ Frankenberg (Eder), Rüdiger Schalk/ Korbach, Klaus-Dieter Siegert/ Vöhl, Jürgen Tripp/ Diemelstadt-Wethen, Norbert Truß/ Allendorf-Haine, Wolfgang Truß/ Allendorf-Haine und Bernhard Zwirner/ Diemelstadt-Rhoden. Ihre Kehrbezirke umfassen z. B. die Stadt Diemelstadt mit allen Stadtteilen, Kernstadt und Stadtteile Korbachs, Ortsteile der Gemeinde Burgwald sowie Stadtteile und Kernstadt Frankenbergs und Bad Wildungens