Imker müssen Bienenvölker anmelden

 Veterinäramt informiert: Imker müssen Bienenvölker anmelden Foto:nh

Korbach(nh). Immer wieder werden in Waldeck-Frankenberg Bienenbestände entdeckt, die keinem Besitzer zugeordnet werden können. Das Veterinäramt des Landkreises erinnert alle Imker daran, dass Bienenvölker angemeldet und mit der Adresse des Besitzers gekennzeichnet werden müssen. „Laut Bienenseuchenverordnung muss jeder Bienenhalter seine Bestände sowohl beim zuständigen Veterinäramt und bei der hessischen Tierseuchenkasse oder beim Landesverband Hessischer Imker anmelden“, so der Amtstierarzt und Leiter des Fachdienstes Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Dr. Martin Rintelen.

„Das ist wichtig, damit Bienenvölker und -stände in regelmäßigen Abständen amtstierärztlich untersucht werden können.“ Dies sei für die Tierseuchenbekämpfung im Kreis essentiell wichtig. Das hat auch ein Beispiel in diesem Jahr in Hatzfeld-Holzhausen gezeigt: Im Mai wurde dort bei einem Bienenstand die Amerikanische Faulbrut festgestellt, eine Tierkrankheit, die die Bienenlarven bereits im Stadium der Brut vernichtet. Um eine Ansteckung anderer Bienenvölker zu verhindern, wurde Holzhausen zum Sperrbezirk erklärt, bis die Seuche dort getilgt ist. Der Sperrbezirk bleibt voraussichtlich bis zur nächsten Untersuchung im April 2015 bestehen. Darüber hinaus ist auch jeder Imker, der seine Tiere nur vorübergehend an einen anderen Ort bringt, dazu verpflichtet, seine Kontaktdaten gut sichtbar an dem Bienenstand anzubringen. „Das ist wichtig, damit im Seuchenfall der Besitzer der Bienenvölker ermittelt und kontaktiert werden kann“, so Dr. Martin Rintelen weiter. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Anmeldeunterlagen und weitere Informationen bekommt jeder Imker beim zuständigen Veterinäramt. Darüber hinaus sind diese auch auf der Internetseite des Landkreises Waldeck-Frankenberg  www.landkreis-waldeck-frankenberg.de  beim Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und veterinärwesen zu finden.

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