Geschwindigkeitsmessanlage in Niederwetter: Ausgerechnet die falsche Anlage

von Manfred Weider

Meine Einstellung zu den Überwachungsmaßnahmen kennen Sie aus mehreren Stellungnahmen.
Die Entscheidung des Gerichts, die dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung in Niederwetter aufzuheben, ist die Krönung der Willkür. Ausgerechnet die Begrenzung, die wegen Gefährdung von Menschen installiert wurde, muss abgebaut werden. Diese Begrenzung war bereits lange da, bevor wegen Ruhestörung die 30 km/h nachts angeordnet wurde. Das ist für mich Willkür. Hier wird Macht ausgespielt. In Münchhausen ist ebenfalls eine 24 Stundenbegrenzung auf 30 km/h. Warum wird die nicht auch aufgehoben?