Staatlicher Schutzauftrag mit Fingerspitzengefühl Kreis Paderborn(krpb). Kindesschutz kennt keine Öffnungszeiten. Jugendämter müssen rund um die Uhr und auch an Feiertagen erreichbar sein, um den gesetzlich vorgeschriebenen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sicherzustellen. „Keiner kann vorhersehen, welche Notfallmeldungen uns wann erreichen und das ist das einzige, worauf wir uns verlassen können“, beschreibt Kreisjugendamtsleiter Günther Uhrmeister die besondere Herausforderung im Alltag der Kinderschützer. Kommt es zur Gefährdungseinschätzung bleibt alles andere stehen und liegen. Ein unverzügliches Handeln ist erforderlich: Einschätzung, Beratung oder Notfallmaßnahmen. Im Amtsdeutsch heißt das: „Unterbrechung des Dienstgeschäftes, unangemeldeter Hausbesuch mit zwei Fachkräften und…
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