NABU Hessen gegen TTIP und CETA

NABU  Hessen

 Aufruf zur Demonstration am 17. September in Frankfurt am Main

Wetzlar/Frankfurt(nh). Der NABU Hessen ruft zur Teilnahme an der am 17. September in Frankfurt am Main stattfindenden Demonstration gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP auf. Der Umweltverband befürchtet, dass durch die Unterzeichnung der geplanten Handelsabkommen wichtige Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz verwässert und umgangen werden. Zudem sieht der NABU Hessen das intransparente Zustandekommen der beiden Freihandelsabkommen sehr kritisch. “Mit CETA und TTIP werden wesentliche Punkte der EU-Standards im Bereich des Klima- und Umweltschutzes ausgehöhlt. Das darf nicht passieren. Wir brauchen hohe Standards für Umwelt,- Klima – und Naturschutz und keine Absenkung hart erkämpfter Normen, nur damit einige wenige Großunternehmen höhere Gewinne erzielen. Bei diesen elementaren Fragen müssen auch die nationalen Parlamente miteinbezogen werden“, so Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen. 

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Besonders kritisch sieht der NABU Hessen die Angleichung der Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz zwischen EU und USA bzw. Kanada. Es sei anzunehmen, dass besonders die über den internationalen Normen liegenden Standards der EU dabei geschliffen werden. Ein zentraler Punkt dieser EU-Standards ist das Vorsorgeprinzip. Demnach wird ein Produkt oder eine Dienstleistung, welche innerhalb der EU angeboten werden soll, zuerst auf deren gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft. Erst wenn eine solche Überprüfung positiv abgeschlossen wurde, erhält das betreffende Produkt eine Zulassung. In den USA und Kanada dagegen gilt das Nachsorgeprinzip, nach welchem Produkte solang zulässig sind, bis deren schädliche Wirkung auf Mensch oder Umwelt wissenschaftlich einwandfrei geklärt ist. Der NABU Hessen befürchtet daher, dass sich amerikanische und kanadische Firmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen in die EU exportieren, nach einer Unterzeichnung von TTIP oder CETA nur an die Standards ihres Heimatlandes gebunden sind und nicht wie bisher an die des Landes, in welchem sie ihre Produkte vertreiben. „Auf diese Weise wäre es möglich, dass US-Unternehmen z.B. das umstrittene Fracking-Verfahren zur Erdgasförderung auch gegen den Willen der Bürger in Deutschland anwenden könnten“, erklärt Eppler. Bei diesem Verfahren, das in Deutschland starken Beschränkungen unterliegt, wird mit Chemikalien angereichertes Wasser, die sogenannte Fracking-Flüssigkeit, in die Gesteinsschichten rund um die Erdgas Vorkommen gepumpt. Dadurch entstehen Löcher, durch welche das Erdgas in den zentralen Bohrschacht und so schließlich an die Oberfläche gelangen kann. Die zentrale Gefahr besteht darin, dass die Fracking-Flüssigkeit, welche oftmals hoch giftige Chemikalien enthält, ins Grundwasser gelangt und so letztendlich von Mensch und Tier getrunken wird. In den USA und Kanada ist Fracking nach wie vor erlaubt, da es noch keine ausreichenden Langzeitstudien gibt, die bleibende Schäden in den vom Fracking betroffenen Gebieten dokumentieren.

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