Anklageerhebung: Mutmaßliche Schockanrufe durch Mutter und Sohn in Bayern und Hessen

Frankfurt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hat gegen zwei Personen im Alter von 39 und 20 Jahren wegen des Verdachts des versuchten banden-
und gewerbsmäßigen Betruges Anklage zur Jugendstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben. Die 39-jährige Angeschuldigte wurde nach einem Fahndungserfolg im August 2026 in Rumänien festgenommen und anschließend nach Deutschland ausgeliefert. Der 20-jährige Angeschuldigte, bei dem es sich um den Sohn der Mitangeschuldigten handelt, wurde bereits im Mai 2026 festgenommen. Beide Angeschuldigte befinden sich seither in Untersuchungshaft. Den beiden deutschen Staatsangehörigen wird mit der Anklageschrift vorgeworfen, als Teil einer international agierenden Gruppierung, in Bayern und Hessen sogenannte „Schockanrufe“ zum Nachteil vorwiegend lebensälterer Menschen begangen zu haben. Innerhalb dieser Bandenstruktur sollen die beiden Angeschuldigten die Rolle sogenannter Keiler eingenommen und – gemeinsam mit weiteren, gesondert verfolgten mutmaßlichen Bandenmitgliedern – aus dem spanischen Ausland heraus telefonisch Kontakt mit den potenziellen Betrugsopfern in Deutschland aufgenommen haben. Dabei sollen sie sich vornehmlich als Angehörige der potenziellen Opfer ausgegeben haben, welche verantwortlich für einen tödlichen Verkehrsunfall gewesen sein sollen. Anschließend sollen gesondert verfolgte mutmaßliche Bandenmitglieder die Rolle eines Polizeibeamten eingenommen haben, um die Opfer zur Herausgabe von Bargeld oder anderen Vermögenswerten als Kautionsleistung zur Vermeidung einer Untersuchungshaft zu verleiten. Zu einer tatsächlichen Übergabe von Vermögenswerten kam es, entweder aufgrund fehlender kurzfristig verfügbarer Vermögenswerte oder aufgrund sprachlicher Barrieren, in keinem der insgesamt sechs Fälle.


Auf dieser Grundlage soll die 39-jährige Angeschuldigte im Februar 2026 nach Alicante gereist sein. Dort angekommen soll sie – gemeinsam mit einem gesondert verfolgten mutmaßlichen Bandenmitglied – bis März 2026 in drei Fällen potenzielle Betrugsopfer im bayerischen Obernbreit, Karlstein am Main sowie Kahl am Main telefonisch kontaktiert haben. Während sich die 39-jährige Angeschuldigte wahlweise als Sohn oder Nichte ausgegeben und vorgespiegelt haben soll, an einem tödlichen Verkehrsunfall beteiligt gewesen zu sein, soll sich das gesondert verfolgte
mutmaßliche Bandenmitglied als Polizeibeamter ausgegeben und die potenziellen Betrugsopfer zur Zahlung einer Kaution zwecks Abwendung einer möglichen Untersuchungshaft aufgefordert haben. Nach den durchgeführten Ermittlungen soll der 20-jährige Angeschuldigte ebenfalls Ende Februar 2026 nach Alicante gereist sein. Gemeinsam mit einem gesondert verfolgten mutmaßlichen Bandenmitglied soll auch er in drei weiteren Fällen im März 2026 potenzielle Betrugsopfer in Hanau und Landshut telefonisch kontaktiert haben. Während sich der 20-jährige Angeschuldigte in zwei Fällen wahlweise als Angehöriger oder Sohn der potenziellen Opfer ausgegeben und vorgespiegelt haben soll, an einem tödlichen Verkehrsunfall beteiligt gewesen zu sein, soll sich das gesondert verfolgte mutmaßliche Bandenmitglied als Verkehrspolizist ausgegeben und die potenziellen Betrugsopfer zur Zahlung einer Kaution zwecks Abwendung einer möglichen
Untersuchungshaft aufgefordert haben. In einem weiteren Fall soll sich der 20-jährige Angeschuldigte sowohl als Sohn des potenziellen Opfers als auch anschließend als psychologischer Betreuer ausgegeben haben, um auf diese Weise das Gegenüber zur Kautionszahlung zu veranlassen.

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Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main setzt mit ihrer Anklageerhebung ihren erfolgreichen Einsatz bei der Bekämpfung des Phänomenbereichs „Enkeltrickbetrüger, Schockanrufer und falsche Polizeibeamte“ weiter fort. Seit dem Jahr 2025 bündelt die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in engem Austausch mit der hessischen Polizei und ausländischen Partnerdienststellen die Ermittlungen gegen diese international agierenden Tätergruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität.

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