Bad Wildungen. Bereits seit geraumer Zeit steht die Ausweisung eines Wohngebiets im Stadtteil Reinhardshausen an. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.02.2026 entschieden, am westlichen Ortsrand von Reinhardshausen ein kleines Wohngebiet mit neun Bauplätzen auszuweisen. Der ca. 12.000 m² große Geltungsbereich liegt südlich der Straße „Im Wölftegrund“ und grenzt an den bestehenden Ortsrand. Das geplante „Maß der baulichen Nutzung“ sowie die gestalterischen und grünordnerischen Festsetzungen orientieren sich an dem Umfeld. Die erforderliche ökologische Kompensationsmaßnahme (Größe ca. 1.750 m²) ist in der Gemarkung Braunau auf den Parzellen Flur 13, Flurstücke 68 und 81 (teilweise) vorgesehen. Eine Bürgerversammlung zum Bebauungsplanentwurf erfolgt am Montag, dem 13. Juli 2026, um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Reinhardshausen, Zum Hahnberg 3, 34537 Bad Wildungen-Reinhardshausen. Die Versammlung nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) dient der Information über die Ziele und Zwecke der Planung. Der interessierten Öffentlichkeit wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Neuer Bebauungsplan für Reinhardshausen

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