Handwerker frisch geschult – Ersthelferkurse erneut erfolgreich abgeschlossen

Korbach/Frankenberg(pm). Die Ersthelfer-Schulungen für Handwerksbetriebe im Landkreis sind in der vergangenen Woche erfolgreich abgeschlossen worden. Wie bereits in den Vorjahren hatten zahlreiche Handwerkerinnen und Handwerker an den ganztägigen Lehrgängen teil, um ihre Kenntnisse in Erster Hilfe aufzufrischen oder zu erneuern. Die Schulungen fanden erneut an zwei Standorten statt: Im BBZ Korbach leitete Erwin Richhardt die Kurse, während in Frankenberg – bewährt und regelmäßig – das Deutsche Rotes Kreuz die Ausbildung in der Geschäftsstelle Frankenberg übernahm. Insgesamt wurden rund 160 Teilnehmende aus 50 Betrieben geschult. Die Inhalte orientierten sich an realistischen Notfällen aus dem Arbeitsalltag. Dazu zählten unter anderem Herz-Kreislauf-Stillstände, starke Blutungen, Bewusstlosigkeit, die stabile Seitenlage sowie das richtige Verhalten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Herzdruckmassage, die heute als zentrale lebensrettende Maßnahme gilt. „In der Ersten Hilfe hat sich in den vergangenen Jahren einiges verändert“, erklärte Erwin Richhardt. „Für Laienhelfer steht heute eindeutig die Herzdruckmassage im Vordergrund. Wer sich eine Beatmung nicht zutraut, soll trotzdem sofort handeln und drücken – das ist entscheidend.“ Zwar wird in Deutschland weiterhin auch die Mund-zu-Mund-Beatmung geschult, sie ist jedoch keine zwingende Voraussetzung, um wirksam zu helfen. „Entscheidend ist, überhaupt zu beginnen – jede Minute ohne Hilfe verschlechtert die Überlebenschancen“, so Richhardt.

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Die Bedeutung gut ausgebildeter Ersthelfer wird durch Zahlen unterstrichen: In Deutschland kommt es jährlich zu rund 136.000 Herz-Kreislauf-Stillständen außerhalb von Krankenhäusern. Nur etwa zehn Prozent der Betroffenen überleben. Fachleute sind sich einig, dass die Überlebenschancen deutlich steigen, wenn sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen wird. Auch rechtlich sind die Anforderungen klar geregelt. Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten müssen mindestens einen Ersthelfer benennen, Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden mindestens zehn Prozent der Belegschaft entsprechend ausbilden. Grundlage ist § 26 der DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“), die die Anzahl betrieblicher Ersthelfer verbindlich regelt.

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„Erste Hilfe ist im Handwerk kein theoretisches Thema“, betonte Kai Bremmer, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg. „Unfälle und medizinische Notfälle passieren im Arbeitsalltag. Wer regelmäßig schult, übernimmt Verantwortung – für Mitarbeitende, Betriebe und im Zweifel für ein Menschenleben.“ Interesse an Ersthelfer-Schulungen und weiteren Informationen erhält man bei der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg, Telefon: 05631 9535-100, E-Mail: info@khkb.de. Die Ersthelfer-Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben und werden in der Regel über die zuständigen Berufsgenossenschaften finanziert. Eine Auffrischung ist alle zwei Jahre vorgesehen. Sie sind zudem auch für den privaten Bereich von großem Nutzen – denn Notfälle passieren nicht nur am Arbeitsplatz.

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