Kassel/Haina/Eltville/Riedstadt/Gießen(pm). Wie überall in Deutschland werden auch in Hessen psychisch kranke Rechtsbrecher im Maßregelvollzug stationär untergebracht und behandelt. Intensive Unterstützung bekommen sie aber auch noch nach ihrer Entlassung aus den forensischen Kliniken: Sieben über Hessen verteilte Teams übernehmen in der Vitos forensisch-psychiatrischen Ambulanz (FPA) Hessen die Nachsorge für psychisch kranke Rechtsbrecher – und das mit großem Erfolg. So hat Hessen eine der geringsten Rückfallquoten im Vergleich zu anderen Bundesländern. 1988 wurde die forensisch-psychiatrische Ambulanz als Institutsambulanz der heutigen Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina gegründet. Damit ist sie die älteste kontinuierliche Spezialambulanz auf dem Gebiet der Nachsorge psychisch kranker Rechtsbrecher in Deutschland. „Damals wuchs nach Zwischenfällen der mediale und politische Druck“, sagt Roland Freese, Ärztlicher Direktor der FPA. Denn bis zur Gründung der Ambulanz wurden Patientinnen und Patienten nach ihrer Entlassung meistens schlicht sich selbst überlassen. „Sie bekamen einen Arztbrief, in dem ihnen empfohlen wurde, zur Nachbehandlung einen Psychiater aufzusuchen“, sagt Roland Freese. Verpflichtend war diese Empfehlung allerdings nicht. Die Folge: Etliche Patienten, die aus dem Maßregelvollzug wieder in die Gesellschaft entlassen worden waren, wurden rückfällig, begingen teils schwere Straftaten. „Das wurde mit der Gründung der forensisch-psychiatrischen Ambulanz direkt massiv eingedämmt“, erklärt Roland Freese, der die Ambulanz in den vergangenen 30 Jahren kontinuierlich weiter aufgebaut und entwickelt hat.
Die forensisch-psychiatrische Ambulanz arbeitet mit den forensischen Kliniken eng zusammen. Neben einem Nachsorgeteam am Hauptsitz in Haina suchen die Mitarbeitenden der FPA auch aus sechs weiteren Teams an den Standorte Gießen (2), Kassel, Schotten und Wiesbaden (2) Patienten regelmäßig zu Hause auf und begleiten sie auf dem Weg zurück in ein geregeltes und straffreies Leben. Darüber hinaus betreibt die FPA Hessen seit fast zwei Jahren auch mit großem Erfolg den hessenweiten Krisen- und Beratungsdienst (KBD). „Mit diesem Angebot versuchen wir, mögliche Aufnahmen im Maßregelvollzug über eine frühzeitige Beratung von Kooperationspartnern zu Risiken und suffizienten Risikomanagementverfahren dazu zu befähigen, dass es im Einzelfall erst gar nicht zu Delikt und Aufnahme kommen muss“, sagt der Psychologische Psychotherapeut Heiko Müller, der den KBD wesentlich mitverantwortet. Wer aus einer forensischen Klinik entlassen wird, erhält eine in der Regel fünfjährige Führungsaufsicht und muss verschiedene vom Gericht verhängte Auflagen erfüllen. Dazu gehört die Behandlung durch die Ambulanz, die rund 550 Fälle jährlich intensiv betreut.
Laut hessischem Sozialministerium sind in den vergangenen fünf Jahren sieben Personen nach ihrer Entlassung straffällig geworden. Das entspricht einem Anteil von 0,4 Prozent. Diese Quote bewegt sich seit Jahren auf ähnlichem Niveau – auch, weil das Land Hessen die Ambulanzen finanziell und personell gut ausstattet. „Das zahlt sich in sehr geringen Rückfallraten aus“, sagt Roland Freese. „Andere Bundesländer bekommen diese Zahlen nicht hin.“ Es gebe inzwischen zwar auch außerhalb von Hessen Nachsorge. „Aber längst nicht so gut ausgebaut wie bei uns.“
Die FPA-Mitarbeitenden – überwiegend Ärzten, Psychologen, Sozialarbeitern, Pflegepersonal – sehen die entlassenen Rechtsbrecherinnen und Rechtsbrecher regelmäßig und betreuen sie in einem engmaschigen Netz. Wichtig ist vor allem, den Patient/-innen eine Struktur zu geben: „Das gilt schon in der stationären Behandlung und mehr noch im ambulanten Feld mit seinen unübersichtlichen, manchmal auch verführerischen Strukturen“, sagen die Profis.
„Wir haben deutlich mehr zeitliche Ressourcen und einen deutlich längeren Behandlungsverlauf im Vergleich zu allgemeinpsychiatrischen Ambulanzen“, sagt Heiko Müller, der am FPA-Standort in Gießen arbeitet. „Es gibt eine feste Person, einen Therapeuten und Case Manager, der für seine Patientinnen und Patienten vollumfänglich zuständig ist.“ Anfangs wöchentlich, später alle 14 Tage treffen sich Patienten und Therapeuten in. Beurteilt wird jeder Patient/jede Patientin nach dem Ampelmodell. Zu Beginn steht die Ampel in der Regel auf grün, sonst hätte das Gericht einer Entlassung kaum zugestimmt. „Und das soll dann natürlich auch so bleiben“, sagt Heiko Müller. Rot bedeutet: Eine Rückkehr in die stationäre Behandlung ist notwendig. „Wenn die Ampel auf gelb steht, dann müssen wir managen: Stress wegnehmen, mehr oder andere Medikamente verordnen, notfalls auch einen vorübergehenden stationären Aufenthalt initiieren – und möglichst noch nicht in der Forensik, meist in der Allgemeinpsychiatrie“, erklärt Heiko Müller.
Die FPA befasst sich nicht nur mit den Patientinnen und Patienten, sondern auch mit dem Umfeld. Schließlich soll auch nach dem Ende der Behandlung, also nach fünf Jahren, der Patient ein normales und straffreies Leben führen. Ziel sind feste Strukturen, ein Vermeiden der Gründe, die zum Aufenthalt im Maßregelvollzug geführt haben – etwa Alkohol- oder Drogenmissbrauch und vor allem ein Rückfall in die schwere psychische Störung oder gar Delinquenz. „Wir sind immer gleichzeitig Therapeuten und Kontrolleure“, sagt Heiko Müller. „Das ist eine Kombination, die sich nicht immer gut zusammenbringen lässt.“ Viele therapeutische Absprachen basieren ja gewöhnlich auf Freiwilligkeit. Das kann in der Forensik auch mal schwierig werden: „Man ist Unterstützer, dem man alles sagen soll, aber auch der Richter im Hinterkopf. Da überlegt man sich zweimal, was man uns erzählt, weil das Konsequenzen in der Führungsaufsicht nach sich
ziehen kann.“ Roland Freese nennt das Beispiel eines Patienten, der nach erhöhtem Cannabis-Konsum schizophren geworden ist. Während der stationären Behandlung hat er keine Drogen bekommen. „Draußen ist er wieder verführbar, hat vielleicht auch schon mal wieder was angeboten bekommen oder eine Tüte gezogen. Genau darüber soll er mit uns sprechen, obwohl er weiß: Er darf nicht, hat eine Weisung, die das bei Strafe verbietet oder könnte wieder in den Maßregelvollzug zurückgeführt werden. Da wird er sich gut überlegen, ob er mit seinem Therapeuten darüber spricht.“ Besteht dann eine Vertrauensbasis, wird er sich öffnen und es können meistens gute Lösungen gefunden werden.
Fünf Jahre bleiben Patientinnen oder Patienten i.d.R. unter Führungsaufsicht und damit in der Betreuung durch die forensisch-psychiatrische Ambulanz. „Bei Beginn der Behandlung denken wir schon über das Ende der Behandlung hinaus und ermuntern auch die Patienten, dies zu tun“, sagt Heiko Müller. „Wir wollen gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten ein zukunftssicheres Lebenskonzept entwickeln und bereits während der Führungsaufsicht erproben.“ Heiko Müller und Roland Freese sehen in ihrer Tätigkeit nicht nur die Arbeit, sondern auch einen Sinn. „Man verhindert Straftaten, es ist herausfordernd und vielseitig. Man lernt viel während des Jobs und schaut über den Tellerrand der eigenen Profession“, sagt Heiko Müller. „Man ist gezwungen, das große ganze im Blick zu behalten. Man muss sich mit der menschlichen Psyche und auch viel mit Moral auseinandersetzen.“ Und Roland Freese ergänzt: „Ich brauche
Mitarbeitende, die neugierig sind, und solche, die gerne im Team arbeiten und networken, die krisenfest und kreativ sind.“
Maßregelvollzug in Hessen
In Hessen ist Vitos mit der Unterbringung und Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher beauftragt. Veranlasst wird die Unterbringung im Maßregelvollzug ebenso wie die Entlassung nach erfolgreicher Behandlung von Landgerichten. Vitos betreibt forensische Kliniken in Haina, Gießen, Eltville, Riedstadt, Bad Emstal und Hadamar. Eine jugendforensische Klinik befindet sich in Marburg.





