Wiesbaden(pm). Die SPD-Landtagsabgeordnete und Vizepräsidentin des Hessischen Landtages, Dr. Daniela Sommer, teilt mit, dass das Land Hessen die Krankenhausstrukturen stärken will und im Zuge der Krankenhausreform des Bundes die Bildung von Verbünden und die Tilgung von Darlehen fördert. „Wir haben sehr frühzeitig begonnen, unsere Förderprogramme und Unterstützungsangebote bedarfsgerecht anzupassen. Kliniken können jetzt ihre Förderanträge stellen, wenn sie im Zuge von Verbundbildungen oder bei der Tilgung von Darlehen Unterstützung benötigen. Das hilft Regionen und Kliniken, sich im Rahmen der Reform neu ausrichten und aufstellen zu können.“ Förderfähig ist die Tilgung eines Darlehens, das der Krankenhausträger zur Finanzierung einer Investitionsmaßnahme, die für die bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung dringend erforderlich ist oder der zielgerichteten Konzentration von akutstationären Versorgungsangeboten dient, aufgenommen hat. Die Förderung von Verbünden zielt auf die Stärkung der Strukturen der stationären Versorgung zum einen in den ländlichen Regionen, zum anderen in den Großstädten ab. „Ziel ist es, – insbesondere durch weitere Verbünde – die Krankenhausstrukturen für die Zukunft wesentlich zu stärken und eine gute Versorgung vor Ort zu sichern“, erklärt Dr. Daniela Sommer. „Eine gute und ausreichende medizinische Versorgung und damit die Patientenbehandlung und -versorgung in Krankenhäusern gehört zu den Grundpfeilern der Daseinsvorsorge. Gute Versorgung in erreichbarer Nähe braucht zukunftsfähige Konzepte und die Förderprogramme helfen, den Kliniken vor Ort so eine möglichst passgenaue Unterstützung zukommen lassen zu können.“
Um auch weiterhin eine bedarfsgerechte Versorgung in allen Regionen Hessens, so auch in Waldeck-Frankenberg, sicherzustellen, bedürfe es Veränderungen in der Krankenhauslandschaft. Der dringend notwendige Transformationsprozess biete neben notwendigen Veränderungen auch die Chance, durch innovative Konzepte und Kooperationen die Versorgung gegenüber der bisherigen Situation zu verbessern. Diese Chance gelte es nun stringent zu nutzen, fordert die Gesundheitsexpertin ein. Sie betonte abschließend: „Insgesamt ist das Ziel der Hessen-Koalition, eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die den bedarfsnotwendigen Standorten eine wirtschaftliche Stabilität und eine bedarfsgerechte Versorgung sichert. Unser Handeln ist darauf gerichtet, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Not- oder Krankheitsfall Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung haben. Das ist auch die Richtschnur bei den aktuellen Förderaufrufen des Landes, die eine zukunftsfeste Gesundheitsstruktur für Hessen unterstützen sollen.“
Sonderinvestitionsprogramm für Plankrankenhäuser in Hessen
Die Anträge auf eine Förderung können gestellt werden vom 08. April 2025 bis 08. Juli 2025. Den entsprechenden Förderaufruf findet unter: https://familie.hessen.de/gesundheit-und-pflege/krankenhaus/sonderinvestitionsprogramm-fuer-plankrankenhaeuser-in-hessen.
Förderung zur Darlehenstilgung nach § 22a Hessisches Krankenhausgesetz 2011
Die Anträge auf eine Förderung können gestellt werden vom 08. April 2025 bis 08. Juli 2025. Den entsprechenden Förderaufruf findet man unter: https://familie.hessen.de/gesundheit-und-pflege/krankenhaus/foerderung-zur-darlehenstilgung-nach-ss-22a-hessisches-krankenhausgesetz-2011.

