Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz: Übergangsfrist endet am 1. September 2021

Bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine wurden verboten oder unter Erlaubnispflicht gestelltBerlin(pm). Personen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitzen, können diese noch bis zum 1. September 2021 abgeben oder ihren Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren. Mit dem „Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz“ vom 17. Februar 2020 wurden bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine verboten bzw. unter Erlaubnispflicht gestellt. Anlass für die Neuregelung war eine im Jahr 2017 geänderte EU-Richtlinie, mit der die Nutzung von Schusswaffen durch Terroristen erschwert werden sollte. Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von über 10 Schuss sowie Magazine…

Weiter lesen