Zuschuss für Ausbildung von Hauptschülern

Antragsfrist verlängert bis 31. Oktober 2020

Korbach(pm). Gute Nachricht für Betriebe, die Hauptschüler ausbilden wollen: Die Antragsfrist für das hessische Förderprogramm „Ausbildungsstellen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler“ wurde um weitere drei Monate verlängert. Sie endet nun am 31. Oktober. Darauf weist die Arbeitsagentur Korbach hin.

Aus dem Programm können Arbeitgeber Zuschüsse erhalten, wenn sie Ausbildungsverträge mit Schülern der neunten Klasse einer allgemeinbildenden Schule schließen, sofern diese die Schule mit höchstens einem Hauptschulabschluss verlassen und bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet sind. Voraussetzung ist ferner, dass das Ausbildungsverhältnis im gleichen Kalenderjahr beginnt und dass die künftige Nachwuchskraft mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sei. Die Zahl der Förderungen ist begrenzt, entschieden wird nach der Reihenfolge des Antragseingangs im Regierungspräsidium. Der Zuschuss beträgt im ersten Ausbildungsjahr 50 Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent der Ausbildungsvergütung.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (https://rp-kassel.hessen.de, Stichworte Bürger & Staat, Förderung). Dort finden sich zudem Hinweise zur finanziellen Förderung für die Einstellung von Ausbildungsabbrechern, Altbewerben oder benachteiligten Jugendlichen. Hauptschüler, die sich bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Korbach melden wollen, können über die Hotline Tel. 05631/957-158 Kontakt aufnehmen. Arbeitgeber erreichen ihren Ansprechpartner unter Tel. 05631/957-610.

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