Verwaltungsgericht gibt Landkreis Recht

Nutzung von Zweitwohnungen bleibt untersagt

Korbach/Kassel(pm). Vergangenen Freitag hat der Landkreis per Allgemeinverfügung die Nutzung von Zweitwohnungen in Waldeck-Frankenberg bis zum 19. April untersagt, um einer weiteren Verbreitung
des Coronavirus entgegenzuwirken. In einem Eilverfahren hat ein Eigentümer gegen die Verfügung geklagt. Das Verwaltungsgericht Kassel hat dem Landkreis Waldeck-Frankenberg Recht gegeben – und den Eilantrag des Eigentümers als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Das Gericht bestätigt somit Rechtmäßigkeit der Verfügung des Landkreises in jeder Hinsicht.


Es sieht das Nutzungsverbot für Nebenwohnungen als derzeit notwendige Schutzmaßnahme an, die auch den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips genügt. Der Landkreis stützt sich bei seiner Verfügung auf den Paragraphen 28 des Infektionsschutzgesetzes, der zum Schutz der Bevölkerung auch Einschränkungen der Grundrechte z.B. auf
Freizügigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung und der Versammlungsfreiheit zulasse. Wie Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Karl Frese dazu mitteilte, habe man sich zu der Maßnahme gezwungen gesehen, da im Zuge der Osterferien mit einer verstärkten Nutzung der Zweitwohnungen zu rechnen sei.

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