Nahverkehrsangebot in Nordhessen wird auf Corona-Situation angepasst – Grundversorgung bleibt erhalten

Kassel(pm). Auch der NVV reagiert mit seinen Partnerunternehmen auf die verringerte Mobilität der Menschen in der Region. Aktuell sind nur noch ca. 30 Prozent der Fahrgäste unterwegs. Ab Montag, 23. März bzw. 24. März 2020 wird es daher zu weiteren Anpassungen kommen. Ziel dabei ist es, auf den Bus- und Bahnlinien so lange wie möglich ein stabiles Grundangebot zu erhalten. Als nächster Schritt wird in der kommenden Woche ab 24. März das Angebot im Nordosten Hessen auf den Linien RB 5 Fulda <> Bad Hersfeld <> Bebra <> Melsungen <> Kassel, RB 6 Eisenach <> Bebra, RB 7 Göttingen <> Eichenberg <> Eschwege <> Bebra (<> Bad Hersfeld <> Fulda) und RB 8 Göttingen <> Eichenberg <> Hann. Münden <> Kassel auf einen zwei Stundentakt umgestellt.

Dazu kommen ergänzende Züge zu den wichtigen Hauptverkehrszeiten. Das gesamte Nachtschwärmer-Angebot im Busbereich wird ebenfalls ab sofort bis auf weiteres ausgesetzt, da keine Nachfrage mehr erwartet wird. Im Landkreis-Hersfeld Rotenburg wird im Bereich von Rotenburg/Bebra ab 23. März auf die klassischen Fahrten zu den Schulen verzichtet, da durch die Schulschließungen nur noch Bedarf für die zu betreuenden Kinder besteht. Gleiches gilt für den Stadtbus Bad Hersfeld. Darüber hinaus fallen einzelne Fahrten aus, da teilweise Personal erkrankt ist oder wegen Kinderbetreuung nicht zur Verfügung steht. Im Detail betrifft es die Buslinien.

  • Linien 301, 302, 303, 304, 305, 308, 310, 311, 313, 314, 315, 320, 350.3: Entfall der mit „S“ gekennzeichneten Fahrten. Die mit „F“ gekennzeichneten Fahrten und die ohne Kennzeichnung fahren.
  • Linien 350.2ab und 350.7: Entfall der Linien

Auf diesem Weg möchte sich der NVV bei allen bedanken, die gerade jetzt dafür sorgen, dass die Menschen in Nordhessen weiter mobil sein können. Ohne das Personal in Bussen und Bahnen, in den Leitstellen und Stellwerken wäre das alles nicht möglich.

Aufgrund der besonderen Situation hat der NVV neben normalen Regelungen auch Kulanzregelungen festgesetzt, um die Fahrgäste zu entlasten.

  • Nicht genutzte Fahrkarten können in den NVV-Kundenzentren und NVV-InfoPoints zurückgegeben werden. Die sonst übliche Bearbeitungsgebühr für Erstattungen wird derzeit nicht erhoben. Falls keine Verkaufsstelle in der Nähe oder diese geschlossen ist, können Tickets per Post mit Angabe Ihrer IBAN an das NVV-Abocenter der KVG, Postfach 102 002, 34020 Kassel gesendet werden.
  • Nicht entwertete Einzelfahrkarten, 5erTickets oder MultiTickets bleiben unbegrenzt lange gültig.
  • Wochen- und Monatskarten, deren Gültigkeitszeitraum noch nicht begonnen hat, werden voll erstattet. Wenn deren Gültigkeitszeitraum bereits läuft, erfolgt die Erstattung ab dem Tag der Rückgabe. Bei Monatskarten wird für jede abgelaufene Woche der Preis einer Wochenkarte, für weitere Tage je 1/7 einer Wochenkarte berechnet.
  • Jahreskarten im Abonnement können jederzeit gekündigt werden
  • Seniorentickets Hessen und Schülertickets Hessen können zum Monatsende gekündigt werden. Derzeit wird bei Kündigungen im ersten Vertragsjahr auf die Nacherhebung des doppelten Monatsbetrags verzichtet.

Falls es zu weiteren Einschränkungen oder Veränderungen kommen sollte, wird der NVV die Änderungen so schnell wie möglich in den verschiedenen Informationskanälen bekannt geben. Zur umfassenden, aktuellen Information bietet der NVV eine zusätzliche Seite unter www.nvv.de/corona an.

Darüber hinaus gibt es sämtliche Infos aber auch wie immer über die NVV-App, das gebührenfreie NVV-ServiceTelefon unter 0800-939-0800 oder www.nvv.de.

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