Mieterstromprojekte als hessische Erfolgsgeschichte

Hessen zeigt Good-Practice-Beispiele zum Mieterstromgesetz
Wiesbaden(pm). Der bundesweite Marktführer bei Mieterstromanlagen zur Erzeugung von Sonnenenergie ist ein hessisches Unternehmen. Die Frankfurter Mainova AG erhielt mit ihrem Mieterstrommodell den Deutschen Solarpreis 2019. Bereits seit 1994 wird diese Auszeichnung für besonderes Engagement im Bereich Erneuerbare Energien von der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien (Eurosolar) verliehen. Diese hessische Erfolgsgeschichte basiert auf 225 Solaranlagen auf Dächern von Mehrfamilienhäusern, die mehr als 2 000 Tonnen CO2 im Jahr einsparen und mit einer Gesamtleistung von rund fünf Megawatt jährlich 4,8 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen.

Darüber hinaus gibt es weitere Good-Practice-Beispiele zum Mieterstromgesetz in Hessen. Die Hessische Mieterstromkampagne gab den Anstoß für ein Projekt des Dienstleisters prosumergy GmbH und der Baugenossenschaft Maintal eG. Das Projekt umfasst eine kosteneffiziente Umsetzung eines im Bestand befindlichen öffentlich geförderten Mietobjekts. Ein attraktiver Ökostromtarif ermöglicht die Inanspruchnahme des Mieterstromzuschlags nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Auf dem Dach des Gebäudes in Maintal wurde von der Wircon GmbH eine PV-Anlage mit einer installierten Leistung von 34,02 kWp montiert. Die Abrechnung erfolgt über das sogenannte Summenzählermodell, das am häufigsten eingesetzten und kosteneffizienten Konzept bei EEG-geförderten Mieterstromprojekten.

Der im September 2019 von der Bundesregierung veröffentlichte Evaluierungsbericht zum Mieterstrom nach § 99 des EEG zeigt Chancen und Veränderungspotentiale des Mieterstromgesetzes auf. Die derzeitige Grundlage für Mieterstromprojekte ist komplex in der Umsetzung, worunter die Rentabilität einiger Projekte leiden kann. Im Evaluierungsbericht wird als Ergebnis eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch eine Anhebung der Vergütung, die Präzisierung zur Anlagenzusammenfassung, eine Nachjustierung bei der Kopplung der Vergütung an die Festvergütung und die Klarstellung der Zulässigkeit des Lieferkettenmodells vorgeschlagen. Daher wird noch im Herbst 2019 von dem Bundeswirtschaftsministerium ein entsprechender Vorschlag zu Anpassungen der Rahmenbedingungen erwartet.

Dr. Karsten McGovern (Abteilungsleiter Hessischen LandesEnergieAgentur LEA) beschreibt das hessische Modell: „Die vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen initiierte Hessische Mieterstromkampagne bietet allen Beteiligten aus der Immobilien- und Energiewirtschaft Unterstützung an. Neben Fachtagungen und Informationsmaterial zum Thema Mieterstrom und Contracting steht insbesondere die Beratungsstelle der LEA als erste Anlaufstelle zur Verfügung.“ In Kooperation mit dem BFW Landesverband Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. suchen die Fachberater der LEA das Gespräch mit potenziellen Umsetzern von Mieterstrommodellen. So wie kürzlich in Eschborn bei Frankfurt am Main während des Bauträgertages des Verbandes. „Das Mieterstrommodell ist für uns ein Instrument, um die Verbreitung von dezentraler Energieversorgung zu erleichtern und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu ermöglichen. Denn gerade für kleinere Wohnungseigentümergemeinschaften ist es schwierig, die Anforderungen bei der Umsetzung von Mieterstrommodellen zu erfüllen. Sie müssen sich als Unternehmer in einem sehr schwierigen Geschäftsfeld betätigen, was sie regelmäßig nicht erfüllen können. Müssen sie sich professioneller Geschäftspartner bedienen, ist dies mit weiteren Kosten verbunden,“ schildert Gerald Lipka, Geschäftsführer BFW Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., die derzeitige Situation von privaten Eigentümern. „Daher wünschen wir uns vom Gesetzgeber eine weitgehende Entbürokratisierung und Erleichterungen für Betreiber.“

Mieterstrom ist ein Baustein der hessischen Energiewende, der Mietern neben einer dezentralen, nachhaltigen und sicheren Energieversorgung auch stabile Stromkosten bieten kann. Das Angebot der Hessischen LandesEnergieAgentur (LEA) „Mieterstrom“ wird von der Europäischen Union aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

Broschüre „Mieterstrom-Modelle in Hessen“ Tutorial „Lohnt sich Ihr Mieterstrom-Projekt?“

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