Lockerungen des Landes: Landkreis und Kommunen stimmen sich über weitere Schritte ab

Waldeck-Frankenberg(pm). In einer gemeinsamen Telefonkonferenz haben sich der Landkreis sowie die Städte und Gemeinden in Waldeck-Frankenberg über den Umgang mit den vom Land Hessen getroffenen weiteren Lockerungen hinsichtlich der Corona-Regelungen abgestimmt. Entsprechende Verordnungen dazu hat das Land heute erlassen.

Öffnung der Grundschulen und Kitas

Demnach sollen die Kindertagesstätten ab dem 6. Juli und die Grundschulen bereits ab dem 22. Juni wieder geöffnet werden. Landrat und Schuldezernent Dr. Reinhard Kubat sagt dazu: „Wir als Landkreis sehen die Entscheidung des Landes, die Grundschulen noch vor den Sommerferien zu öffnen, mit gewisser Besorgnis.“ Die Infektionszahlen in Waldeck-Frankenberg entwickelten sich zwar weiterhin moderat, jedoch stelle man insbesondere im Zusammenhang mit Schulen und Kindertagesstätten in den vergangenen Wochen immer wieder positive Fälle fest. „Der Landkreis bleibt daher bei seiner Einstellung, hier eine gesunde Vorsicht walten zu lassen.“

Schwimmbäder geschlossen halten – Ausnahmen möglich

Diese soll auch für die Öffnung der Schwimm- Frei- und Strandbäder in Waldeck-Frankenberg gelten, die nach den aktuellen Regelungen des Landes Hessen bereits am 15. Juni unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Der Landkreis gibt hierfür die Empfehlung heraus, diese in Waldeck-Frankenberg grundsätzlich noch weiterhin geschlossen zu halten. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden hat er jedoch vereinbart, dass Kommunen, die in Abstimmung mit dem Fachdienst Gesundheit des Landkreises ein striktes Hygienekonzept erarbeiten und die Einhaltung überwachen, ihre Badebereiche für den Publikumsverkehr öffnen dürfen.

Sporthallen werden ab 15. Juni freigegeben

Im Hinblick auf die Sport- und Mehrzweckhallen sowie Dorfgemeinschaftshäuser in Waldeck-Frankenberg haben Landkreis und Kommunen sich nun doch darauf verständigt, bereits ab dem 15. Juni die Nutzung im Rahmen der vom Land vorgegebenen Möglichkeiten freizugeben. Ursprünglich war angedacht gewesen, diese bis zu den Sommerferien geschlossen zu halten. Vereins- und Versammlungsräume im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb bleiben laut der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung weiterhin geschlossen. Unter strengen Auflagen und angepasst an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten soll der Sportbetrieb wieder möglich sein – unter der Voraussetzung, dass die Vereine, Institutionen oder Gruppierungen, die die Stätten nutzen, entsprechende Hygienepläne erstellen. Bei Rückfragen hierzu stehen die Fachdienste Gesundheit und Sport- und Jugendarbeit des Landkreises gern beratend zur Seite. „Die bundesweiten Lockerungen in den vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass künftig auch in Hessen und somit in Waldeck-Frankenberg wieder mehr Dinge erlaubt sind“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent des Landkreises Karl-Friedrich Frese. „Wir möchten aber an dieser Stelle nochmals dazu aufrufen, verantwortungsvoll mit den neu gewonnen Freiheiten umzugehen, um die Verbreitung des Virus auch weiterhin gemeinsam einzudämmen zu können.“

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