Landrat bemängelt unsachliche Berichterstattung über geforderte Fußgängerampel in Wega

Korbach(nh). Befremdet zeigte sich Landrat Dr. Reinhard Kubat(SPD) angesichts der neuerlichen Berichterstattung über die Forderung nach einer Fußgängerampel an der L 3218 im Bereich der Ortsdurchfahrt Wega. „Hier wird nach meiner Einschätzung die Basis einer objektiven Berichterstattung verlassen und durch reine Stimmungsmache ersetzt“, befindet der Landrat. „Natürlich nehmen wir die Wünsche der Menschen in Wega ernst, aber wenn die favorisierte Lösung nicht realisierbar ist, dann muss man eben nach möglichen Alternativen suchen“.

 Auslöser für die Berichterstattung war das Antwortschreiben des Hessischen Verkehrsministers Tarek Al-Wazir(Grüne) auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Claudia Ravensburg(CDU), die sich nach den Chancen für die Realisierung einer Ampel erkundigt hatte. Die Antwort des Ministers unterstützt die Einschätzungen der Situation durch die Verkehrsbehörde des Landkreises und durch das Regierungspräsidium in Kassel. „Eigentlich sollte es ein Grund zum Nachdenken sein, wenn zwei aufeinanderfolgende Landesverkehrsminister unterschiedlicher politischer Couleur sowie alle anderen beteiligten Behörden zur gleichen Einschätzung gelangen“, so Kubat. „Eine solche Einmütigkeit ist ja durchaus nicht alltäglich“. Stattdessen eine stillschweigende Übereinkunft der „Verkehrsbürokraten auf Kreis- und Landesebene“ zu unterstellen, sei ein Zeichen für die mangelnde Bereitschaft sich mit den Sachverhalten auseinanderzusetzen. 

Als konkretes Beispiel führt der Landrat den Verweis auf die „Richtlinien für die Installation von Lichtzeichenanlagen“ (RiSLA) an. In dem Bericht wird ausdrücklich betont, dass die RiSLA keine Normen für das zur Installation einer Ampel notwendige Verkehrsaufkommen kenne. „Das ist richtig“, bestätigt der Landrat, „aber in dem Schreiben des Ministers wird auf die RiSLA als eine zu beachtende Verwaltungsvorschrift hingewiesen, aber ausdrücklich in Verbindung mit weiteren Regelungen auf Bundes- und Landesebene, die man eben gemeinsam betrachten muss, um die Situation als Ganzes bewerten zu können“. Sich alleine auf die RiSLA zu beziehen sei unseriös und widerspreche dem journalistischen Objektivitätsgebot. Der Landrat bietet weiterhin an, über die Möglichkeit einer alternativen Lösung zu sprechen. Dies könne aber nur in einem Klima der Offenheit und ohne die ständig wiederholte Aufforderung zur Rechtsbeugung geschehen.

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